Für wen gilt das Jugendstrafrecht?
Auch Heranwachsende können zu einer Jugendstrafe verurteilt werden
Verhaftung von Jugendlichen
© Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes
Viele junge Menschen probieren im Rahmen ihrer Selbstfindung verschiedene Dinge aus und überschreiten dabei Grenzen. Dazu gehören in einigen Fällen auch Drogenhandel, Prügeleien oder Diebstahl. Aber wer bekommt eine Jugendstrafe und wer wird nach dem strengeren Erwachsenenstrafrecht verurteilt? Die Grenzen sind bewusst nicht klar festgelegt – bei der Strafzumessung spielt die Einschätzung der Richter eine äußerst verantwortungsvolle Rolle.
Haftrichter tragen große Verantwortung
Es sind die Haftrichter, die darüber entscheiden, ob ein Haftbefehl tatsächlich erlassen wird oder nicht. Entscheidende Beurteilungspunkte sind dabei die Flucht- oder Verdunklungsgefahr sowie die Gefahr einer Tatwiederholung. Kommt der Richter zu dem Schluss, dass der Verdächtige sich dem Verfahren entziehen könnte oder weiter eine Gefahr von ihm ausgeht, wird ein Haftbefehl erlassen und der Verdächtige kommt in Untersuchungshaft. Die Untersuchungshaft erfüllt die Aufgabe, die Hauptverhandlung des Falles vor Gericht zu sichern.
Strafmündigkeit ab 14 Jahren
Zu einer Haftstrafe nach gültigem Jugendstrafrecht kann der Verdächtige erst in der abschließenden Hauptverhandlung verurteilt werden. Dies betrifft allerdings nur Personen, die zum Tatzeitpunkt mindestens 14 Jahre alt waren, denn ab diesem Alter beginnt in Deutschland die Strafmündigkeit. Die Altersgrenze für eine Verurteilung nach dem im Vergleich zum Erwachsenenstrafrecht milderen Jugendstrafrecht geht bis höchstens 21 Jahre.
Weitere Infos für Berater zum Thema Familie
Polizei Karlsruhe setzt auf Prävention
Die große Zahl an Menschen, die aus Kriegsgebieten geflohen sind,...[mehr erfahren]
Man kann lernen, sich einzumischen
Das kollektive Wegschauen bei Konfliktsituationen ist uns selbst im...[mehr erfahren]
Neuer Lebensmut für abhängige Jugendliche
Für viele alkohol- oder drogenabhängige Jugendliche ist die...[mehr erfahren]
Preise für Zivilcourage
In Deutschland gibt es viele Preise, die an Jugendliche oder...[mehr erfahren]
Aktivitäten
Service
Präventionsvideos
"Ein Bild sagt mehr als tausend Worte". Und gerade mit bewegten Bildern werden wir alle viel leichter erreicht als mit nüchternen Informationsmaterialien, die nur den Verstand ansprechen. Hier finden Sie die Präventionsvideos.
Schützen Sie Ihre Immobilie gegen Einbruch!
Erklärung einschlägiger Präventions-Begriffe
Beliebte Artikel
Blechschaden, Nachbarschaftsstreit, Prügelei: Wann sollte man die Polizei rufen?
Bei Wohnungseinbrüchen, schweren Unfällen oder Körperverletzungen ist...[mehr erfahren]
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser
Wer viel im Internet einkauft, kann bei seinen Zahlungen und...[mehr erfahren]
Wer den Unterschied nicht kennt, kann sich strafbar machen
Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt, sondern wird in schweren...[mehr erfahren]