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Fallen beim Geschenkekauf

Gegen Jahresende werden die Menschen zu Jägern und Sammlern: Etliche Geschenke werden fürs Weihnachtsfest gekauft. Welche Fallstricke es beim Online-Shopping gibt und dass der Geschenke-Umtausch nicht, wie weithin angenommen, „mein gutes Recht“ ist, dazu hier mehr.

Fallen beim Geschenkekauf

Online-Shopping, Umtauschrecht und Gutscheingültigkeit


Um Betrug beim Einkauf vorzubeugen, gilt es einige Grundregeln zu beachten

© Maridav

 

Gegen Jahresende werden die Menschen zu Jägern und Sammlern: Etliche Geschenke werden fürs Weihnachtsfest gekauft. Welche Fallstricke es beim Online-Shopping gibt und dass der Geschenke-Umtausch nicht, wie weithin angenommen, „mein gutes Recht“ ist, dazu hier mehr.

Rückgabe-, Umtausch- und Widerrufsrecht

Rund fünf Prozent der Geschenke werden nach Weihnachten wieder umgetauscht. Ein Recht darauf gibt es nicht. Grundsätzlich ist jeder abgeschlossene Kaufvertrag einzuhalten. Wenn eine Rückgabe oder ein Umtausch eingeräumt wird, dann nur aufgrund von Kulanz. Allerdings gibt es bei bestimmten Vertriebsformen Ausnahmen: Ein Widerrufsrecht von 14 Tagen steht einem dann zu, wenn der Kaufvertrag per Telefon oder online abgeschlossen wurde. Dann greift das so genannte Fernabsatzrecht. Das gilt nur dann, wenn der Händler sein Geschäft regelmäßig auf diese Art betreibt.

Fallstricke beim Einkauf im Netz

Das wohl größte Risiko beim Online-Shopping stellt der eigene Computer dar, wenn er nicht hinreichend geschützt ist. Vor Datendiebstahl durch Schadprogramme kann man sich schützen, indem man PC oder Laptop mit einem aktuellen Virenschutzprogramm und einer Firewall versieht. Man sollte regelmäßige Sicherheitsupdates installieren.

Wie das Bundeslagebild Cybercrime zeigt, handelt es sich bei den meisten Straftaten im Onlinebereich um Betrug: Im Jahr 2017 waren es 74,4 Prozent der 251.617 Straftaten, die mit dem Tatmittel Internet begangen wurden. Darunter waren vor allem Fälle von Waren- und Warenkreditbetrug (134.476), bei denen Tatverdächtige über das Internet Waren zum Verkauf anboten, diese jedoch nicht oder in minderwertiger Qualität lieferten, beziehungsweise Waren bestellten aber nicht bezahlten.

Vorsicht vor „Fake-Shops“

Beim Online-Shopping sollte man sich immer über den Händler informieren: Sind Adresse, Telefonnummer, Gewerberegistrier- und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angegeben? Bei sogenannten Fake-Shops ist das meist nicht der Fall. Wer dort einkauft, wird zwar sein Geld los, aber niemals eine Ware dafür erhalten. Seriöse Einkaufsseiten lassen sich von einer Betrugs-Webseite durchaus unterschieden. Merkmale eines Fake-Shops im Internet:

  • Dumpingpreise von mehr als 50 Prozent unter dem marktüblichen Wert
  • keine oder kaum Informationen über den Händler, im Impressum ist keine Adresse eingetragen
  • Bewertungen auf der Webseite und Kommentare im Netz sind alle negativ
  • keine Kontaktdaten und keine klassischen Inhalte wie etwa AGB, Infos zum Widerrufsrecht oder zu Datenschutzrichtlinien
  • Vorkasse beim Kauf
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