Für wen gilt das Jugendstrafrecht?
Auch Heranwachsende können zu einer Jugendstrafe verurteilt werden
Verhaftung von Jugendlichen
© Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes
Viele junge Menschen probieren im Rahmen ihrer Selbstfindung verschiedene Dinge aus und überschreiten dabei Grenzen. Dazu gehören in einigen Fällen auch Drogenhandel, Prügeleien oder Diebstahl. Aber wer bekommt eine Jugendstrafe und wer wird nach dem strengeren Erwachsenenstrafrecht verurteilt? Die Grenzen sind bewusst nicht klar festgelegt – bei der Strafzumessung spielt die Einschätzung der Richter eine äußerst verantwortungsvolle Rolle.
Haftrichter tragen große Verantwortung
Es sind die Haftrichter, die darüber entscheiden, ob ein Haftbefehl tatsächlich erlassen wird oder nicht. Entscheidende Beurteilungspunkte sind dabei die Flucht- oder Verdunklungsgefahr sowie die Gefahr einer Tatwiederholung. Kommt der Richter zu dem Schluss, dass der Verdächtige sich dem Verfahren entziehen könnte oder weiter eine Gefahr von ihm ausgeht, wird ein Haftbefehl erlassen und der Verdächtige kommt in Untersuchungshaft. Die Untersuchungshaft erfüllt die Aufgabe, die Hauptverhandlung des Falles vor Gericht zu sichern.
Strafmündigkeit ab 14 Jahren
Zu einer Haftstrafe nach gültigem Jugendstrafrecht kann der Verdächtige erst in der abschließenden Hauptverhandlung verurteilt werden. Dies betrifft allerdings nur Personen, die zum Tatzeitpunkt mindestens 14 Jahre alt waren, denn ab diesem Alter beginnt in Deutschland die Strafmündigkeit. Die Altersgrenze für eine Verurteilung nach dem im Vergleich zum Erwachsenenstrafrecht milderen Jugendstrafrecht geht bis höchstens 21 Jahre.
Weitere Infos zum Thema Gewalt in der Gesellschaft
Gut organisiert, rigoros und äußerst gewaltbereit
Ein Fall, der durch die Medien ging: Im Mai 2017 drangen mehrere...[mehr erfahren]
Werden jugendliche Täter von den Gerichten zu mild bestraft?
Sind die von deutschen Gerichten verhängten Strafen für jugendliche...[mehr erfahren]
Die Arbeit der Spezialeinsatzkommandos der Polizei
Geiselnahme, Terror, Erpressung, Suizidversuch oder Amoklauf: Es gibt...[mehr erfahren]
Gefahrenpotenziale erkennen und vorbeugen
„Keine Phase des Erwachsenenlebens ist so sicher wie das höhere...[mehr erfahren]
Stress, Müdigkeit, Leere: Burn-out bei der Polizei
„Ich kann nicht mehr.“ Sich das einzugestehen, ist nicht leicht. Es...[mehr erfahren]
Aktivitäten
Service
Audio Podcast
Hier finden Sie weitere Podcasts
Präventionsvideos
"Ein Bild sagt mehr als tausend Worte". Und gerade mit bewegten Bildern werden wir alle viel leichter erreicht als mit nüchternen Informationsmaterialien, die nur den Verstand ansprechen. Hier finden Sie die Präventionsvideos.
Schützen Sie Ihre Immobilie gegen Einbruch!
Erklärung einschlägiger Präventions-Begriffe
Beliebte Artikel zum Thema Gewalt in der Gesellschaft
Tipps zur Vorbeugung und Deeskalation
Die Pöbelei in der Bahn, die Schlägerei vor der Disko, der nächtliche...[mehr erfahren]
Die Kampfhunde-Verordnung in Bayern
Im Februar 2014 greift ein freilaufender Rottweiler in Brandenburg...[mehr erfahren]
Wer darf was?
Polizei, Ordnungsämter oder private Sicherheitsdienste –...[mehr erfahren]