Ein anzügliches Plakat kann ausreichen
Was tun bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz?
Vor allem Frauen werden Opfer von Belästigung im Job
© Dan Race, fotolia
„Du siehst heute wieder mal besonders attraktiv aus!“ – Was ein nettes Kompliment sein kann, ist im beruflichen Kontext häufig unangenehm. So haben laut einer repräsentativen Untersuchung des Bundesministeriums für Familie, Frauen, Senioren und Jugend rund 25 Prozent aller befragten Frauen seit dem 16. Lebensjahr mindestens einmal eine Situation sexueller Belästigung im Arbeits-, Schul- oder Ausbildungsumfeld erlebt. Doch auch Männer sind von sexueller Belästigung im Job betroffen, auch wenn dies weitaus seltener vorkommt. Anita Eckhardt, Referentin der Geschäftsführung des Bundesverbands Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff), erklärt, wo sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz beginnt und wie sich Betroffene dagegen wehren können.
Sexuelle Belästigung hat viele Gesichter
Die Polizeikommissariate „Kriminalprävention und Opferschutz“ beschäftigen sich präventiv mit Formen sexueller Gewalt, etwa in Form von Selbstbehauptungskursen.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG, § 3 Abs. 4) definiert, was unter sexueller Belästigung zu verstehen ist. Sie äußert sich nicht nur in Worten: Auch ein anzügliches Plakat im Büro kann als Form der Belästigung gelten, wenn sich jemand dadurch gestört fühlt“, klärt Anita Eckhardt auf. Darüber hinaus findet Belästigung oft auf verbaler Ebene statt, zum Beispiel durch Kommentare zum Aussehen der Person oder durch Bemerkungen mit sexuellem Inhalt. „Aber es kommt natürlich auch zu körperlichen Formen wie ungewollten sexuell bestimmten Berührungen oder zu strafrechtlich relevanten Taten wie beispielweise zu einer Nötigung oder Vergewaltigung“, so die Expertin. Die Folgen für die Opfer können vielfältig sein. Viele Betroffene leiden unter psychischen Problemen oder körperlichen Symptomen wie Bauchschmerzen oder Übelkeit. Aus Arbeitgebersicht besteht zudem das Problem, dass die betroffenen Personen nicht mehr so leistungsstark wie zuvor sind. Häufig kommt es zu einer Vermeidungshaltung bei der Arbeit und einem höheren Krankenstand. „Es kann sogar so weit gehen, dass eine Frau ihren Job kündigt oder sich versetzen lässt, auch wenn sie das eigentlich nicht möchte“, führt Eckhardt weiter aus.
.
Weitere Infos zum Thema sexueller Missbrauch
Prävention und Beratung mit knappen Mitteln
Sexueller Missbrauch ist als Thema in der Öffentlichkeit angekommen....[mehr erfahren]
Menschenhändler missbrauchen ukrainische Flüchtlinge
Die Flüchtlingskrise im Zusammenhang mit dem Ukrainekrieg hat eine...[mehr erfahren]
Die Ermittlungsarbeit beim Verdacht auf sexuellen Missbrauch
Kriminalhauptkommissarin Cathrin Frost arbeitet bei der...[mehr erfahren]
Tipps für Eltern
Einen 100-prozentigen Schutz ein Kind vor sexuellem Missbrauch zu...[mehr erfahren]
Was ist strafbar, was nicht?
Nicht nur der Besitz oder die Verbreitung von Kinderpornografie ist...[mehr erfahren]
Aktivitäten
Service
Präventionsvideos
"Ein Bild sagt mehr als tausend Worte". Und gerade mit bewegten Bildern werden wir alle viel leichter erreicht als mit nüchternen Informationsmaterialien, die nur den Verstand ansprechen. Hier finden Sie die Präventionsvideos.
Schützen Sie Ihre Immobilie gegen Einbruch!
Erklärung einschlägiger Präventions-Begriffe
Beliebte Artikel zum Thema Sexueller Missbrauch
Sich im Ernstfall wehren können
Sich im Notfall selbst verteidigen zu können, gibt einem ein sicheres...[mehr erfahren]
Wenn sich Erwachsene zu Kindern hingezogen fühlen
Pädophilie ist eine sexuelle Präferenz, bei der sich die betroffene...[mehr erfahren]
Die Polizei Bremen klärt über das Thema Missbrauch auf
Nach dem Mord an der zehnjährigen Adelina in Bremen im Jahr 2004...[mehr erfahren]