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Polizeiliche Suchtprävention in Schulen

Suchtprävention bei Kindern und Jugendlichen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Auch die Schulen und die Polizei leisten ihren Beitrag, um Schüler und Schülerinnen über Drogenkonsum und seine Folgen aufzuklären. Die Polizei Bielefeld etwa bietet im Anschluss an ein Präventions-Theaterstück zwei Unterrichtsstunden an, in denen über legale und illegale Drogen aufgeklärt wird.

Jugendliche möglichst früh erreichen

Auch Suchtprävention in Schulen gehört zu den Aufgaben der Polizei

© Eckart Seidl, MEV-Verlag

 

Suchtprävention bei Kindern und Jugendlichen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Auch die Schulen und die Polizei leisten ihren Beitrag, um Schüler und Schülerinnen über Drogenkonsum und seine Folgen aufzuklären. Die Polizei Bielefeld etwa bietet im Anschluss an ein Präventions-Theaterstück zwei Unterrichtsstunden an, in denen über legale und illegale Drogen aufgeklärt wird. 

Kriminalhauptkommissar Jürgen Lambrecht arbeitet seit zwölf Jahren beim Kommissariat Kriminalprävention/Opferschutz in Bielefeld. Er geht in die Schulklassen und spricht mit den Schülerinnen und Schülern über die verschiedenen Aspekte des Drogenkonsums, in erster Linie über die gesetzlichen Bestimmungen zu legalen und illegalen Suchtmitteln. „Bei der Präventionsarbeit ist es wichtig, dass man die Kinder möglichst früh erreicht, das heißt, bevor sie überhaupt anfangen zu konsumieren. Mit der Aufklärung zu beginnen, wenn sowieso schon die Hälfte einer Klasse Alkohol trinkt, macht wenig Sinn“, weiß Lambrecht. 

Der Polizist besucht hauptsächlich die siebten und achten Klassen, die Schüler sind dann zwischen zwölf und 15 Jahre alt. Die meisten Schüler hätten in diesem Alter noch wenig Kontakt zu Drogen und seien meist recht unbedarft. Am Anfang ginge es aber erst einmal darum, einen Zugang zu den Jugendlichen zu bekommen und das Eis zu brechen. Viele Schüler seien skeptisch, aber auch neugierig auf ihn. In der ersten Stunde geht der Kriminalhauptkommissar zunächst auf die legalen Drogen wie Nikotin, Alkohol, Schnüffelstoffe, Koffein und Medikamente ein, in der zweiten Stunde werden die illegalen Drogen wie Cannabis, synthetische Drogen oder Opiate thematisiert. „Ich versuche, die Kinder einzubeziehen und mit ihnen ins Gespräch zu kommen. Ich bringe hautnahe Beispiele, die interessant sind und die man gut nachvollziehen kann. Wenn man das Ganze etwas lockerer aufzieht und aus dem Polizeialltag berichtet, funktioniert das eigentlich ganz gut.“ 

Jürgen Lambrecht

Kommissariat Kriminalprävention/Opferschutz, Bielefeld, © privat

Gemeinsam wird dann erarbeitet, was ab welchem Alter erlaubt und was verboten ist. Auch die Gefahren werden thematisiert. So spricht Jürgen Lambrecht etwa ganz gezielt das Strecken von illegalen Drogen und die damit verbundenen Risiken an: „Ich mache ganz deutlich, dass man nie wissen kann, was in den Drogen alles enthalten ist. Ich möchte erreichen, dass die Schüler kritischer und sensibler mit Drogen umgehen, wohl wissend, dass Jugendliche in dem Alter gerne mal etwas Verbotenes tun oder etwas ausprobieren möchten.“ Ein Thema, das nach wie vor aktuell ist und von dem Kriminalkommissar ebenfalls bewusst angesprochen wird, sind K.o.-Tropfen: Diese werden meistens jungen Frauen in Diskotheken oder auf Feten heimlich in die Getränke gemischt, um sie willenlos zu machen. Die Tropfen sind geruchs- und geschmacklos und machen denjenigen, der sie zu sich nimmt, zum wehrlosen Opfer. Die jungen Frauen werden von den Tätern im Anschluss sexuell missbraucht, vergewaltigt oder ausgeraubt. Sie können sich durch die verabreichten Drogen im Nachhinein an nichts erinnern. „Die Mädchen sollen darauf achten, dass sie ihre Getränke nicht aus den Augen lassen, wenn sie irgendwo unterwegs sind. Wenn man mit mehreren Freunden eine Veranstaltung besucht, sollte man nach Möglichkeit die Örtlichkeit auch wieder zusammen verlassen“, warnt Lambrecht. „Es ist wichtig, dass alle aufeinander aufpassen!“ Suchtvorbeugung ist für Jürgen Lambrecht eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe; jeder einzelne hat Verantwortung dafür zu übernehmen, dass Kinder und Jugendliche vor Abhängigkeit geschützt werden. Ein Diskussionspunkt seien immer wieder die gesetzlichen Bestimmungen bei der Abgabe von Alkohol an Jugendliche und dass mehr darauf geachtet werden müsse, dass Alkohol nicht an Minderjährige abgegeben wird. „Es liegt meiner Meinung nach nicht am Kassenpersonal im Supermarkt. Dieses passt meist sehr gut auf und fragt nach dem Personalausweis. Schon allein deshalb, weil dem- oder derjenigen eine Strafe von ca. 700 Euro droht, der Alkohol an Jugendliche abgibt. Und zwar dem Kassierer persönlich – nicht dem Geschäft.“ Das Problem sei vielmehr, dass Erwachsene vor Geschäften oder Tankstellen von Jugendlichen angesprochen und gebeten würden, ihnen den Alkohol zu besorgen. „Ich habe das schon selbst erlebt. Es ist für Jugendliche kein Problem an Alkohol zu kommen – so lange es immer wieder Leute gibt, die ihnen den Alkohol kaufen. Man muss sich hier als Erwachsener einfach seiner Verantwortung bewusst sein“, so Lambrecht. 

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