Sie sind hier > Themen / Wirtschaft 
< Plagiate – Gefahren für den Verbraucher

Wirtschaftskriminalität in Zahlen

Jeder vierte Täter betrügt per Internet

Wirtschaftskriminalität verursacht Schäden in Milliardenhöhe

© Wolfram Zummach, fotolia

 

Zur Wirtschaftskriminalität zählen generell Straftaten, die Bezüge zur Wirtschaft haben. Dazu zählen beispielsweise Betrug, Unterschlagung, Korruption, Geldwäsche, Produktpiraterie, Insolvenzdelikte sowie Steuerstraftaten.

 

Es gibt in Deutschland keine so genannte „Legaldefiniton“ des Bereichs Wirtschaftskriminalität, das heißt, es gibt keine Definition eines Rechtsbegriffs in einem Gesetz. Die Polizei greift deshalb bei der Zuordnung der Straftaten zur Wirtschaftskriminalität auf den Katalog des §74c Abs.1 Nr. 1-6b des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) zurück. Im „Bundeslagebild Wirtschaftskriminalität 2010“ stellt das Bundeskriminalamt die Zahlen aus der Polizeilichen Kriminalstatistik und dem kriminalpolizeilichen Meldedienst zusammen. Im Jahr 2010 wurden insgesamt 102.813 Fälle von Wirtschaftskriminalität registriert, das sind 1.473 Fälle mehr als im Vorjahr. Die Anzahl der Tatverdächtigen lag bei 37.278 (2009: 35.801). Der Anteil der Wirtschaftskriminalität an den insgesamt bekannt gewordenen Straftaten betrug 1,7 Prozent. Auch wenn diese Zahl niedrig erscheinen mag, so ist der entstandene finanzielle Schaden durch Delikte der Wirtschaftskriminalität immens: Im Jahr 2010 betrug die Schadenssumme rund 4,66 Milliarden Euro – das macht 55 Prozent des Gesamtschadensvolumen aller Straftaten aus (Gesamtschaden: 8,4 Milliarden Euro). Und die Tendenz ist steigend. Denn im Jahr 2009 lag die Schadenssumme der Wirtschaftsdelikte noch bei 3,43 Milliarden Euro. Gründe hierfür sind die Steigerungen in den Bereichen „Wirtschaftskriminalität bei Betrug“ (+883 Millionen Euro), bei den Straftaten im Anlage- und Finanzierungsbereich (+289 Millionen Euro) sowie den Insolvenzstraftaten (+491 Millionen Euro).

 

Die polizeilichen Statistiken können das tatsächliche Ausmaß der Wirtschaftskriminalität nur eingeschränkt wiedergeben, da bestimmte Vergehen wie etwa Arbeitsdelikte oder Subventionsbetrug oft direkt von den Finanzbehörden oder der Staatsanwaltschaft ohne Beteiligung der Polizei bearbeitet werden. Diese Delikte tauchen dann in der polizeilichen Statistik nicht auf. Außerdem ist in manchen Bereichen der Wirtschaftskriminalität von einem hohen Dunkelfeld auszugehen, da die Opfer die Delikte nicht zur Anzeige bringen – beispielsweise wenn ein Unternehmen dadurch einen Imageverlust befürchtet. Die Aufklärungsquote lag im Jahr 2010 bei 91 Prozent und ist damit deutlich höher als die durchschnittliche Aufklärungsquote bei der Gesamtkriminalität, die nur 56 Prozent beträgt.

Betrug an erster Stelle

Im Jahr 2010 wurden 65.648 Fälle von Wirtschaftsbetrug registriert, das sind 4.242 mehr als im Jahr 2009. Auffallend ist der Rückgang der Fallzahlen im Anlage- und Finanzierungsbereich (-38,5 Prozent) und im Bereich „Betrug und Untreue im Zusammenhang mit Kapitalanlagen“ (-37,7 Prozent) bei gleichzeitiger Steigerung der jeweils entstandenen Schadenssummen (+45 Prozent bzw. +46 Prozent). Die Anzahl der Fälle von Wirtschaftskriminalität durch Nutzung des Internets als Tatmittel ist deutlich um 20.374 auf 31.093 Fälle im Jahr 2010 gestiegen. Das ist eine Steigerung um 190 Prozent. Das bedeutet, dass bei jedem vierten Fall von Wirtschaftskriminalität das Internet genutzt wurde. 

Im Bereich „Arbeitsdelikte“ werden alle Deliktsformen zusammengefasst, die im Zusammenhang mit der Verletzung arbeitsrechtlicher Vorschriften stehen (Schwarzarbeit). Im Jahr 2010 wurden 11.191 Arbeitsdelikte registriert, was in etwa dem Vorjahresniveau entspricht. Der statistisch erfasste Schaden liegt mit knapp 49 Millionen Euro jedoch deutlich unter dem Vorjahreswert (67 Millionen Euro). Delikte zu Schwarzarbeit werden hauptsächlich von den Zollbehörden verfolgt und finden sich in der Polizeilichen Kriminalstatistik daher nur zu einem Teil wieder. Diese spiegelt die Realität deshalb nur unzureichend wieder. 

Unlauterer Wettbewerb, Verstöße gegen Urheberrechtsbestimmungen sowie gegen das Wettbewerbsrecht gehören zu den Wettbewerbsdelikten. Im Jahr 2010 wurden 3.362 dieser Delikte erfasst, das ist ein Minus von 15,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Der registrierte Schaden ist von 29 Millionen auf 18 Millionen Euro gesunken.

 

Mehr Infos finden Sie im Bundeslagebild Wirtschaftskriminalität 2010 auf der Webseite des Bundeskriminalamts.

Aktivitäten

Service

Über diese Suchfunktion finden Sie bundesweit kriminal-polizeiliche Beratungsstellen
Beratungsstellensuche

Newsletter

Unterstützer

Hier finden Sie unsere Unterstützer nach Themengebiet sortiert

Erklärung einschlägiger Präventions-Begriffe

Meist gelesene Artikel

Abstimmung

Bis zur Bundestagswahl 2013 soll ein neues Punktesystem in Flensburg in Kraft treten. Doch für die Verfahrensweise mit den alten gesammelten Punkten gibt es noch keine Lösung. Was schlagen Sie vor?
Der alte Punktestand soll eins zu eins übernommen werden.
Die vorher gesammelten Punkte sollen nach Art des Vergehens umgerechnet werden.
Das alte Punktesystem soll grundsätzlich bleiben.

Polizeicartoons

Hier finden Sie noch mehr Cartoons.

You need to install "Fluid" in order to use the FLUIDTEMPLATE content element