Neue Regeln fürs Bezahlen mit Kreditkarten
Deutschland setzt EU-Regeln in Kraft
Seit dem 15. März 2021 gelten neue Regeln für das bargeldlose Bezahlen mit Kreditkarten. Darauf weist das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland hin. Dann endet die Schonfrist für die Umsetzung der sogenannten PSD2-Richtlinie, die die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) den Kreditkartenanbietern eingeräumt hatte.
Beim Online Bezahlen mit Kreditkarte genügt es nun nicht mehr, nur die Kartennummer, das Gültigkeitsdatum und die Prüfziffer einzugeben. Die Nutzer müssen auch nachweisen, dass sie der Karteninhaber sind und Zahlungen mit der Kreditkarte ausführen dürfen. Viele Anbieter lösen dies so, indem sie zusätzlich eine TAN-Nummer auf das Handy schicken, um die Zahlungsbestätigung beim Kunden einzuholen. Doch nicht alle Kreditkarten sind für diese Zahlungsart freigeschaltet. Im Zweifelsfall sollte man bei seiner Bank oder seinem Kreditkartenunternehmen nachfragen. Bei Summen unter 30 Euro kann man bis zu fünfmal hintereinander im Internet bezahlen, ohne eine solche Zwei-Faktor-Authentifizierung durchführen zu müssen. Dies gilt aber nur, so lange der zusammen gerechnete Betrag 150 Euro nicht übersteigt. Außerdem können Kundinnen und Kunden Ihrer Bank mitteilen, dass ein Händler vertrauenswürdig ist. In solch einem Fall entfällt die doppelte Kundenauthentifizierung ebenfalls.
Einen praktischen Vorteil hat die neue Regelung, die für mehr Sicherheit beim Bezahlen mit der Kreditkarte sorgt: Autovermieter und Hotels blocken bei der Buchung häufig ohne Vorankündigung Geldbeträge auf der Kreditkarte. Das ist nun ohne vorherige Zustimmung nicht mehr möglich.
Quelle: Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland
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