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Online-Ausweis im Smartphone speichern

Neues Smart-eID-Gesetz ist in Kraft getreten

© Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat; Bundesdruckerei GmbH

Neues Smart-eID-Gesetz ist in Kraft getreten

Das Gesetz zur Einführung eines elektronischen Identitätsnachweises mit einem mobilen Endgerät (Smart-eID-Gesetz) ist 1. September in Kraft getreten. Es schafft die rechtliche Grundlage für die einfacher Nutzung der Online-Ausweisfunktion (Smart-eID). Darauf weist das Bundesinnenministerium hin.

Bürgerinnen und Bürger benötigen für das digitale Ausweisen im Internet künftig nur noch ihr Smartphone und die PIN für ihren Online-Ausweis. Die Ausweiskarte muss nur noch einmal bei der Übertragung der Daten aus dem Chip des Ausweisdokuments an das Smartphone gehalten werden und nicht bei jedem Identifizierungsvorgang wieder neu. Ein Sicherheits-Chip in den Smartphones sorgt dafür, dass die Daten geschützt sind.

Zunächst werden ab Dezember 2021 Geräte aus der Reihe Samsung Galaxy S unterstützt. In der ersten Jahreshälfte 2022 soll die Smart-eID auf den meisten im Handel verfügbaren Smartphones nutzbar sein. Um die Smart-eID nutzen zu können, muss diese aktiviert sein. Bürgerinnen und Bürger müssen über eine selbstgewählte, sechsstellige PIN zu ihrem Personalausweis verfügen. Das nachträgliche Generieren einer solchen PIN im Bürgeramt ist gebührenfrei.