Die Änderungen der Straßenverkehrsordnung vom April 2020 sind in einem wichtigen Punkt wieder außer Kraft: DHerabsetzung der Obergrenze für einen einmonatigen Führerscheinentzug bei zu schnellem Fahren wurde aufgrund eines Formfehlers wieder gekippt. DFolge: Bis eine juristisch wasserdichte Neuregelung in Kraft ist, gehen jedes Bundesland und jede Kommune anders mit den Temposündern um. Was dGewerkschaft der Polizei davon hält, erläutert Michael Mertens, der Verkehrsexperte der GdP und Landesvorsitzender in Nordrhein-Westfalen.
Mit Michael Mertens, Verkehrsexperte der GdP und Vorsitzender des Landesverbands NRW der GdP
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