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Riskante Spiele-Apps

Spiele-Apps für das Smartphone wie „Angry Birds“, „Candy Crush“ oder „Clash of Clans“ sind bei vielen Kindern beliebt. Das Herunterladen in den Stores von Apple und Google geht leicht und ist meist kostenfrei. Aber auch wenn die Spiele kinderfreundlich wirken, können sie Risiken bergen. Jugendschutz.net, das gemeinsame Kompetenzzentrum von Bund und Ländern für den Schutz von Kindern und Jugendlichen im Internet, hat gemeinsam mit der Stiftung Warentest 14 beliebte Spiele-Apps getestet und bewertet, inwiefern sie für Kinder geeignet sind.

Riskante Spiele-Apps

Eltern sollten Inhalte genau prüfen


Nicht alle Spiele-Apps sind für Kinder geeignet

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Spiele-Apps für das Smartphone wie „Angry Birds“, „Candy Crush“ oder „Clash of Clans“ sind bei vielen Kindern beliebt. Das Herunterladen in den Stores von Apple und Google geht leicht und ist meist kostenfrei. Aber auch wenn die Spiele kinderfreundlich wirken, können sie Risiken bergen. Jugendschutz.net, das gemeinsame Kompetenzzentrum von Bund und Ländern für den Schutz von Kindern und Jugendlichen im Internet, hat gemeinsam mit der Stiftung Warentest 14 beliebte Spiele-Apps getestet und bewertet, inwiefern sie für Kinder geeignet sind.

 

Die Experten bewerteten unter anderem die Inhalte, den Umgang mit In-App-Käufen und Werbung, den Schutz der jungen Nutzerinnen und Nutzer durch den Anbieter sowie die Möglichkeit, kritische Inhalte zu melden. Das Ergebnis: Kaum ein Anbieter verfügt über ein altersdifferenziertes Konzept, das Kinder vor Gefahren schützt. Außerdem haben zwei Drittel der Apps in den App-Stores eine zu niedrige Altersempfehlung.

Den ausführlichen Report mit den einzelnen Bewertungen der Spiele-Apps gibt es auf der Webseite von Jugendschutz.net. Sichere Kinder-Apps finden Eltern zum Beispiel auf Klick-Tipps.net.

Extremistische Hetze und pornografische Angebote

Die eigentlichen Inhalte der Spiele waren bei allen 14 getesteten Apps für Kinder verschiedener Altersgruppen geeignet. Bei neun Spielen hatten die Nutzer allerdings die Möglichkeit, selbst Inhalte zu erstellen, etwa indem sie Clans gründen oder sich selbst Nutzernamen geben. Jugendschutz.net fand in sechs Spielen innerhalb dieser von Nutzern erstellten Beiträge rechtsextreme und islamistische Inhalte, wie etwa „Heil Hidler“ oder „Judenindenofen“ als Clan-Namen oder Hakenkreuze in Vorschaubildern. In zwei Spielen fanden sich zudem Links zu Porno-Seiten.

Eltern sollten Interesse an den Spielen zeigen und für Fragen offen sein

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Kaufdruck und ungekennzeichnete Werbung

13 der 14 Spiele werden in den App-Stores kostenfrei angeboten. In allen 14 Spielen konnten die Nutzer jedoch In-App-Käufe tätigen. Zehn Spiele zeigten sich dabei als bedenklich bis ungeeignet für Kinder: Zwölf Spiele verleiteten Kinder zum Kauf, indem etwa das Spiel verlangsamt wurde oder Aktionspreise angeboten wurden. Fünf Spiele forderten ganz direkt zum Kauf auf. Ständige Kaufappelle und hohe Einzelbeträge von bis zu 209,99 Euro überfordern Kinder jedoch und nutzen ihre Unerfahrenheit aus. In sieben der geprüften Apps gehörten auch Werbe-Einblendungen zum Finanzierungsmodell. Dabei war in keiner App die Werbung so platziert, dass die Kinder sie von den eigentlichen Spiel-Inhalten unterscheiden können.

Übergriffe durch Chatfunktion, schlechter Support

Neun der 14 Spiele boten zudem die Möglichkeit zur Kommunikation mit anderen Nutzern, die meisten in Form von (teil-)öffentlichen Chats. Fünf davon ließen aber auch den Austausch privater Nachrichten zu. Dabei besteht die Gefahr, dass Kinder gezielt von Pädosexuellen angesprochen werden. Bei fünf der neun Spiele mit Kommunikationsfunktionen stuften die Experten von Jugendschutz.net die Sicherheitskonzepte der Anbieter als ungeeignet ein, weitere drei als bedenklich. Nur vier Spiele verfügten über eine Blockierfunktion, um sich vor Störern zu schützen. Auch die Melde-Optionen innerhalb der Spiele lassen zu wünschen übrig: Zwar verfügten acht der neun Spiele mit Nutzerkommunikation über eine solche Funktion, aber nur bei drei Apps war der Melde-Button durchgehend erreichbar. Bei den anderen Spielen war die Meldung von Verstößen kompliziert und frustrierend, etwa weil ein automatisierter Support-Chat nicht gut funktionierte oder das Melde-Formular erst umständlich gesucht werden musste. In sieben Spielen stellte Jugendschutz.net während der Prüfphase Verstöße fest und meldete sie als Nutzer direkt aus dem Spiel heraus: Dabei reagierte nur ein Anbieter auf die Meldung innerhalb von einer Woche – die sechs anderen bearbeiteten keine der Meldungen zeitnah und zuverlässig.

Irreführende Altersangaben

Bei Spiele-Apps ist die Alterskennzeichnung nicht gesetzlich geregelt. Die großen App-Stores weisen aber eigene Altersempfehlungen aus, um Kindern und Erziehungsberechtigten eine Orientierung zu geben. Allerdings variieren diese Kennzeichnungen von Shop zu Shop. Ein Beispiel: Das Spiel „Clash of Clans“ wird im Google Play Store mit einer Altersfreigabe von sechs Jahren gekennzeichnet, im Apple App Store mit einer Altersfreigabe von neun Jahren. Laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters wird das Spiel aber erst ab 13 Jahren empfohlen. Die Alterslabels in den Play Stores berücksichtigen bei weitem nicht alle Risiken wie ungeeignete Werbung, Kostenfallen oder Nutzerinteraktion, sie sind also bei der Auswahl eines Spieles nur bedingt hilfreich.

Eltern müssen genau hinschauen

Der Test zeigt, dass Kinder bei der Auswahl von Spiele-Apps nicht allein gelassen werden sollten. Die Experten von Jugendschutz.net raten Eltern dazu:

  • sich vorab im Store darüber zu informieren, die App vorab zu testen und mit ihrem Kind gemeinsam herunterzuladen
  • vorhandene Einstellungen zu checken und alles sicher einzurichten
  • gemeinsam Nutzungszeiten zu vereinbaren und Sicherheitsregeln (z. B. beim Chatten) zu erklären
  • Kinder beim Spielen zu begleiten, sich interessiert zu zeigen und sich als Gesprächspartner anzubieten
  • In-App-Käufe zu deaktivieren oder mit Passwort schützen, um unnötige Kosten zu vermeiden
  • Altersbeschränkungen im Store einzurichten, um den Download ungeeigneter Apps zu verhindern
  • Datenschutzerklärungen kritisch zu lesen

SBa (31.01.2020)

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