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Die Sucht nach Glück

Der Fachbegriff für Glücksspielsucht: pathologisches (krankhaftes) Glücksspielverhalten. Die Zahl der Menschen, die an dieser Suchtform leiden, steigt in Deutschland seit Jahren an. Glücksspielsüchtige sind größtenteils männlich und haben häufig weitere psychische Störungen.

Die Sucht nach Glück

Lotto, Wetten, Automaten: Pathologisches Spielen


Die Zahl der Glücksspielsüchtigen in Deutschland steigt seit Jahren an

© Yantra/stock.adobe.com

 

Der Fachbegriff für Glücksspielsucht: pathologisches (krankhaftes) Glücksspielverhalten. Die Zahl der Menschen, die an dieser Suchtform leiden, steigt in Deutschland seit Jahren an. Glücksspielsüchtige sind größtenteils männlich und haben häufig weitere psychische Störungen.

Meist sind Männer betroffen

Mit einem Anteil von über 80 Prozent sind weitaus mehr Männer als Frauen betroffen. Das „Jahrbuch Sucht 2020“ der der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen e. V. zeigt, dass in Deutschland rund 229.000 Personen zwischen 16 und 70 Jahren ein problematisches Spielverhalten zeigen. Bei 200.000 Menschen ist ein pathologisches, also krankhaftes Spielverhalten erkennbar.

Diagnose Glücksspielsucht

„Pathologisches Glücksspielen“ lautet der offizielle Fachbegriff laut Weltgesundheitsorganisation. Die WHO versteht darunter häufiges und wiederholtes Glücksspiel, das die Lebensführung des betroffenen Patienten beherrscht und zum Verfall der sozialen, beruflichen, materiellen und familiären Werte und Verpflichtungen führt. „Der Übergang vom normalen zum problematischen beziehungsweise pathologischen Glücksspielverhalten ist fließend“, sagt Ilona Füchtenschnieder, Leiterin der Landeskoordinierungsstelle Glücksspielsucht NRW. Es gibt Personengruppen, die besonders gefährdet sind, süchtig nach Glücksspielen zu werden. Zum Beispiel Jugendliche, deren Familie regelmäßig am Glücksspiel teilnimmt. Auch junge Männer mit und ohne Migrationshintergrund sind anfälliger als Frauen.

Einstieg – Sucht – Kriminalität

Der Einstieg in die Sucht ist bei vielen Betroffenen ähnlich: „Viele Glücksspieler, die in Beratung oder in die Therapie kommen, berichten, dass sie am Anfang einen größeren Gewinn hatten“, berichtet Ilona Füchtenschnieder. Wer gewinnt, möchte diese Erfahrung wiederholen. „Viele hatten den ersten Kontakt zum Glücksspiel auch eher zufällig in einer Gaststätte oder mit Freunden, häufig auch mit den Eltern.“ Doch auf Dauer kennen Glücksspielautomaten und Spielcasinos nur einen Gewinner: den Betreiber des Lokals oder der Automaten. Folgen der Glücksspielspielsucht sind zerstörte Ehen, hohe Verschuldung, Verlust des Arbeitsplatzes und Straftaten zur Deckung des Geldbedarfs. „Glücksspielsüchtige sind im Vergleich zu anderen Suchtkranken die am höchsten verschuldete Gruppe“, so Ilona Füchtenschnieder.

Ilona Füchtenschnieder, Leiterin der Landeskoordinierungsstelle Glücksspielsucht NRW

© Uni Münster

Rechtslage und Kriminalitätsstatistik

Glücksspiel ist in Deutschland generell verboten. Das besagen die Paragraphen 284 bis 297 des Strafgesetzbuchs. Legal ist es dann, wenn es mit staatlicher Konzession nach dem Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) angeboten wird. Wer ohne behördliche Erlaubnis öffentlich ein Glücksspiel veranstaltet oder die Einrichtungen hierzu bereitstellt, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft.

Laut Polizeilicher Kriminalstatistik gab es im Jahr 2021 insgesamt 1.907 Fälle im Bereich des illegalen Glücksspiels. Davon waren 860 Delikte unerlaubte Veranstaltungen eines Glücksspiels, einer Lotterie oder Ausspielung. In 1.040 Fällen wurde den Angeklagten die Beteiligung an unerlaubtem Glücksspiel zur Last gelegt.

 

Neuer Glücksspielstaatsvertrag

Am 1. Juli 2021 trat ein neuer Glücksspielstaatsvertrag in Kraft. Er schafft eine einheitliche Gesetzeslage für ganz Deutschland. Bisher verbotene Glücksspiele im Internet wie virtuelle Automatenspiele, Online-Poker und Online-Casinospiele sind nun unter restriktiven Voraussetzungen erlaubt. Ziel ist es, den Schwarzmarkt einzudämmen. Gleichzeitig wird vermehrt gegen Spielsucht vorgegangen. Kriminalität, Betrug und Manipulation sollen eingedämmt werden. Für Netz-Glücksspiele ist zwingend ein Spielkonto erforderlich. Dafür müssen sich Spieler identifizieren und authentifizieren. So sollen Minderjährige ausgeschlossen werden. Außerdem dürfen Spieler grundsätzlich nur bis zu 1.000 Euro im Monat auf das Spielkonto einzahlen und diesen Betrag nutzen. Eine Gemeinsame Glücksspielbehörde der Bundesländer in Halle/Sachsen-Anhalt hat am 1. Juli 2021 ihre Arbeit aufgenommen. Ihre Aufgabe ist die Glücksspielaufsicht, besonders im Bereich des Internets.

Online-Angebote bieten besonders hohes Suchtpotenzial

Aus suchtpräventiver Sicht sind Online-Angebote besonders gefährlich, da es kaum Möglichkeiten gibt, sich diesen zu entziehen. Surft man im Internet, muss man nicht einmal mehr die entsprechenden Seiten aufrufen, um nach vorheriger Nutzung erneut mit Glücksspielen konfrontiert zu werden: „Plug-In-Werbung“ sorgt dafür, dass früher genutzte Angebote als Werbung angezeigt werden. Zudem ist eine Kontrolle kaum möglich: Für Minderjährige und gesperrte Spielerinnen und Spieler ist es im Internet deutlich leichter, an Glücksspielen teilzunehmen.

Wege aus der Spielsucht

Der erste Schritt ist, sich einzugestehen, dass es so nicht weitergehen kann. Der zweite Schritt wäre, sich jemandem anzuvertrauen. Das kann ein Freund sein, ein Familienmitglied oder ein Suchtberater. Wer es anonym möchte, kann sich an die kostenlose Infoline Glücksspielsucht NRW wenden (Tel. 0800/0776611). Es gibt in fast allen Bundesländern Beratungsstellen, die sich auf die Behandlung der Glücksspielsucht spezialisiert haben.

Kurzer Selbsttest

Wer mehr als zwei Aussagen mit Ja beantwortet, sollte sich Hilfe holen:

  • Ich denke oft ans Spielen, verspüre einen inneren Spieldrang.
  • Ich kann erst aufhören, wenn ich kein Geld mehr habe.
  • Verlieren ist eine Niederlage, die ich wettmachen möchte.
  • Zur Geldbeschaffung habe ich schon gelogen und betrogen.

Buch zum Thema

Daniel Kessler: Gameover 23.01.2020, Wetten, Knat & Covid-19, ISBN 978-3-98527-291-4, https://www.rediroma-verlag.de/buecher/978-3-98527-291-4

 

MW/SBa/KF (Stand: 29.04.2022)

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