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Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen

Bastian Melcher wuchs als Sohn evangelischer Eltern in Bremen auf. Irgendwann merkte er, dass er anders war als seine Mitschüler. Der Gedanke, homosexuell zu sein, fiel ihm damals sehr schwer. Als der Leidensdruck zu groß wurde, nahm er an einer sogenannten Konversionsbehandlung teil, die ihn von seiner Homosexualität „heilen“ sollte. Heute hat er seine sexuelle Orientierung akzeptiert und kämpft als Aktivist für Akzeptanz und für die Rechte von Schwulen, Lesben und Transgendern. Ein Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen soll Praktiken, wie sie Bastian Melcher erlebt hat, künftig verbieten.

Therapien zur „Heilung“ von Homo- und Transsexualität ab sofort verboten


Seriöse Studien belegen, dass die sexuelle Orientierung nicht veränderbar ist.

© StockSnap / pixabay

 

Bastian Melcher wuchs als Sohn evangelischer Eltern in Bremen auf. Irgendwann merkte er, dass er anders war als seine Mitschüler. Der Gedanke, homosexuell zu sein, fiel ihm damals sehr schwer. Als der Leidensdruck zu groß wurde, nahm er an einer sogenannten Konversionsbehandlung teil, die ihn von seiner Homosexualität „heilen“ sollte. Heute hat er seine sexuelle Orientierung akzeptiert und kämpft als Aktivist für Akzeptanz und für die Rechte von Schwulen, Lesben und Transgendern. Ein Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen soll Praktiken, wie sie Bastian Melcher erlebt hat, künftig verbieten.

Homosexualität ist keine Krankheit

„Der Versuch, die sexuelle Identität eines Menschen zu ändern, ist absurd. Homosexualität ist keine Krankheit und auch wissenschaftliche Studien belegen, dass die sexuelle Orientierung eines Menschen nicht verändert werden kann“, sagt Jörg Litwinschuh-Barthel, geschäftsführender Vorstand der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld.

Das Gesetz stärkt die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt.

© SatyaPrem / pixabay

Die Stiftung hat im Frühjahr 2019 zwei Studien in Auftrag gegeben und eine Fachkommission organisiert, um die Anforderungen für ein Verbot von sogenannten Konversionsbehandlungen vorzulegen. Inzwischen ist am 23. Juni ein entsprechendes Gesetz in Kraft getreten. Verboten werden sogenannte Konversionstherapien an Minderjährigen sowie an Erwachsenen, deren Einwilligung auf einem Willensmangel – etwa Zwang, Drohung, Täuschung oder Irrtum – beruht. Auch das Bewerben, Anbieten oder Vermitteln von solchen Praktiken wird durch das Gesetz verboten. Verstöße können nun mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden. Wer gegen das Verbot der Werbung, des Anbietens und Vermittelns verstößt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 30.000 Euro rechnen.

 

Die angebliche Therapie macht krank

Die von der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld in Auftrag gegebene Studie kam zum Ergebnis, dass die vermeintlichen „Therapien“ vielmehr schwere gesundheitliche Schäden bei den Betroffenen verursachen können. Sie können zu schweren Depressionen, Angsterkrankungen sowie zum Verlust sexueller Gefühle führen und Suizidgedanken auslösen.

Jörg Litwinschuh-Barthel, Geschäftsführender Vorstand

© BMH / Sabine Hauf

„Von den Betroffenen, die in unserer Fachkommission ausgesagt haben, war am Anfang der „Therapie“ keinem so richtig bewusst, dass sie in einen „Umpolungsversuch“ ihrer sexuellen Identität hineingeraten waren. Sie suchten in einer persönlichen Krise therapeutischen Rat und sollten plötzlich Maßnahmen anwenden, die auf das Ablegen ihrer sexuellen Orientierung abzielten“, berichtet Litwinschuh-Barthel. Einer lesbischen Frau aus Bayern wurde von ihrer Therapeutin empfohlen, sie müsse „mit ihrem besten Freund schlafen“, um ihre Homosexualität abzulegen. Und Bastian Melcher geriet an einen Arzt, der einen Exorzismus an ihm durchführte, da er vom Teufel besessen sei. „Die Anbieter von solchen zweifelhaften Praktiken reden den Betroffenen ein, dass ihre Homosexualität ein Makel oder eine Krankheit sei, die geheilt werden könne und auch müsse. Ihnen wird suggeriert, dass sie als heterosexueller Mensch ein glücklicheres Leben führen würden“, erklärt der Stiftungsvorsitzende.

 

Mehr Akzeptanz für sexuelle Vielfalt

Das am 23. Juni 2020 in Kraft getretene Gesetz zum Verbot von Konversionsbehandlungen hält der Stiftungsvorsitzende Jörg Liwinschuh-Barthel für ein wichtiges Signal des Staates, das die Akzeptanz von Homosexualität und Geschlechtervielfalt in der Gesellschaft weiter stärken könnte: „Das hohe Strafmaß dürfte die Anbieter solcher Praktiken abschrecken und verhindern, dass Menschen solche Methoden unterstützen oder dafür werben.“ Neben dem Verbot solcher Praktiken sei aber auch eine stärkere Unterstützung der Betroffenen notwendig, die mit ihrer Homosexualität aus verschiedensten Gründen hadern: „So regten wir die Einrichtung einer Beratungsstelle bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) an“, sagt Litwinschuh-Barthel.

Hier finden Sie die wissenschaftliche Bestandsaufnahme von Erkenntnissen über sogenannte „Konversionsbehandlungen“ der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld.

„Darüber hinaus könnte auch die Polizei ein deutliches Signal senden, um junge Betroffene oder Eltern zu ermutigen, eine Konversionsbehandlung zur Anzeige zu bringen.“ Denn oft versuchen die Anbieter im Nachgang, die Betroffenen und ihre Familien unter Druck zu setzen, um sie vom Erstatten einer Anzeige abzuhalten. „Dadurch sind viele solcher Behandlungsversuche erst gar nicht an die Öffentlichkeit gelangt“, beklagt Jörg Litwinschuh-Barthel und hofft, dass das Verbot viele Menschen auch zum Umdenken bewegt: „Wir leben in einer offenen Gesellschaft, die von Vielfalt geprägt ist. Aber trotzdem erfahren Schwule, Lesben und Transgender auch heute noch viel Anfeindung und trauen sich deshalb nicht, ihre sexuelle oder geschlechtliche Orientierung offen zu leben.“

 

AL (22.06.2020)

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