< Rechtsextreme Straftaten aufklären

Einmal Gefängnis und zurück

Kein Handy, kein Kumpels, keine Freiheiten: Seit 2012 kann in Deutschland zusätzlich zur Bewährung eine Haftstrafe von bis zu vier Wochen gegen straffällige Jugendliche verhängt werden. Zuvor mussten sich die Gerichte für eine der beiden Sanktionsmöglichkeiten entscheiden. Durch die Lockerung der Rechtslage verspricht man sich einen Rückgang der Jugendkriminalität. Denn wer rechtzeitig merkt, dass der Gefängnisaufenthalt kein „all-inclusive“ Aufenthalt ist, begeht keine Straftat mehr – so die Theorie. Doch kann der Kurzarrest seine abschreckende Funktion überhaupt erfüllen oder animiert der Kontakt zu anderen Insassen sogar dazu, weitere Straftaten zu begehen? Diesen und anderen Fragen widmete sich das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen unter der Leitung von Prof. Thomas Bliesener im Rahmen eines Forschungsprojekts.

Der „Warnschussarrest“ für jugendliche Straftäter

Der Kurzarrest soll straffällige Jugendliche wachrütteln

© Paolese, fotolia

 

Kein Handy, kein Kumpels, keine Freiheiten: Seit 2012 kann in Deutschland zusätzlich zur Bewährung eine Haftstrafe von bis zu vier Wochen gegen straffällige Jugendliche verhängt werden. Zuvor mussten sich die Gerichte für eine der beiden Sanktionsmöglichkeiten entscheiden. Durch die Lockerung der Rechtslage verspricht man sich einen Rückgang der Jugendkriminalität. Denn wer rechtzeitig merkt, dass der Gefängnisaufenthalt kein „all-inclusive“ Aufenthalt ist, begeht keine Straftat mehr – so die Theorie. Doch kann der Kurzarrest seine abschreckende Funktion überhaupt erfüllen oder animiert der Kontakt zu anderen Insassen sogar dazu, weitere Straftaten zu begehen? Diesen und anderen Fragen widmete sich das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen unter der Leitung von Prof. Thomas Bliesener im Rahmen eines Forschungsprojekts.

Rückfallquote bleibt stabil

Von vielen jugendlichen Straftätern wird die Bewährungsstrafe als ein Freispruch zweiter Klasse empfunden, denn die Konsequenzen sind vergleichsweise gering. Das soll der „Warnschussarrest“ ändern. Ob das Prinzip „Knast auf Probe“ für sinnvoll gehalten wird, liegt im Ermessen des Richters. Eine einheitliche Regelung gibt es nicht. Während der zweijährigen Projektphase werteten Bliesener und sein Team unter anderem zahlreiche Strafakten aus und befragten Jugendliche, die zu einer Bewährungsstrafe mit oder ohne zusätzlichen Arrest verurteilt wurden. „Wir haben daraufhin eine Rückfallanalyse durchgeführt. Hierfür wurde immer ein Jugendlicher, der den Warnschussarrest absitzen musste mit einem Jugendlichen verglichen wurde, der nur eine Bewährungsstrafe bekommen hat“, führt der Diplom-Psychologe aus. Bei der Auswahl der Paare wurde darauf geachtet, dass sich die Ausgangsbedingungen ähneln. „Beide mussten in etwa dieselbe Straftat begangen haben. Auch Alter, Geschlecht und Herkunft sollten vergleichbar sein“, so der Experte weiter. Das Ergebnis der Studie ist jedoch zunächst ernüchternd: Jugendliche werden offensichtlich im Anschluss an den Kurzarrest nicht seltener rückfällig und begehen auch weiter Straftaten. Bliesener räumt jedoch ein, dass der Untersuchungszeitraum relativ kurz war. Mögliche positive Langzeiteffekte konnten dadurch nicht untersucht werden.

Prof. Thomas Bliesener, Kriminologisches Forschungsinstitut Niedersachsen

© Kriminologisches Forschungsinstitut Niedersachsen

Unterschätzung der Konsequenzen

Doch warum zeigt der Arrest keine eindeutig abschreckende Wirkung? Für Bliesener kann das damit zusammenhängen, dass ein Täter in der Regel nicht über die Folgen der Tat nachdenkt: „Insbesondere Jugendliche handeln meist unüberlegt. Mögliche Strafen werden unterschätzt. Sie sehen nur den Nutzen – egal ob das ein Diebesgut oder das Ansehen in der Clique ist.“ Dass die Jugendlichen während des Arrests durch den Kontakt zu den anderen noch mehr kriminelle Energie entwickeln, hält der Experte jedoch für unwahrscheinlich. Dafür sei der Aufenthalt zu kurz und es gebe zu wenig Austauschmöglichkeiten: „Meist sitzen die Jugendlichen in Einzelhaft. Zudem sind sie selten unbeaufsichtigt.“

Ein Umdenken ist möglich

Eine positive Nachricht hat Bliesener dennoch: „In Einzelfällen kommt es durch den Arrest zu einer Art Wendepunkt.“ So werde die Kriminalität des Jugendlichen innerhalb der Familie häufig geleugnet. „Viele Angehörigen tun diese Straftaten als „Justizirrtum“ ab oder sie schieben es auf den schlechten Einfluss durch Freunde“, erklärt der Experte. Erst durch die Inhaftierung merken manche Erziehungsberechtigte, dass tatsächlich etwas schiefläuft. „Dann kommt die Einsicht: Wir müssen dafür sorgen, dass der Junge oder das Mädchen sein oder ihr Verhalten künftig ändert“, so der Diplom-Psychologe abschließend.

MW (26.05.2017)

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