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Fake-Shops bei Amazon

Immer wieder fallen Käufer auf so genannte „Fake-Shops“ bei Amazon herein. Betrüger nutzen die Popularität und Seriosität des Online-Kaufhauses, um dort eigene Angebote zu platzieren. Kunden bestellen die vermeintlichen Schnäppchen und überweisen die geforderte Summe an die Cyberkriminellen – ohne das bestellte Produkt je zu erhalten. Hans-Joachim Henschel vom „Ratgeber Internetkriminalität“ der Polizei Niedersachsen erklärt, wie die Betrüger vorgehen und wie man sich schützen kann.

Vorsicht bei billigen Angeboten


Fakeshops locken Kunden mit vermeintlichen Schnäppchen

© marog-pixcells

 

Immer wieder fallen Käufer auf so genannte „Fake-Shops“ bei Amazon herein. Betrüger nutzen die Popularität und Seriosität des Online-Kaufhauses, um dort eigene Angebote zu platzieren. Kunden bestellen die vermeintlichen Schnäppchen und überweisen die geforderte Summe an die Cyberkriminellen – ohne das bestellte Produkt je zu erhalten. Hans-Joachim Henschel vom „Ratgeber Internetkriminalität“ der Polizei Niedersachsen erklärt, wie die Betrüger vorgehen und wie man sich schützen kann.

Herr Henschel, wie läuft die Masche der Fakeshop-Betrüger ab?

Bei Amazon und vergleichbaren seriösen Onlineshops können auch alternative Händler einen Shop einrichten, denn auch bei solchen Riesen wie Amazon ist nicht immer alles direkt zu bekommen. Dabei muss es sich auch nicht immer um Neuware handeln. Bei Amazon werden diese Verkäufer unter dem Begriff „Marketplace" geführt. Da z. B. Amazon für viele Internetnutzer ein bekannter und seriöser Anbieter ist, ist hier das Vertrauen natürlich sehr hoch, so dass man sich beim Shoppen sicher fühlt und nicht gleich an Fakeshops denkt. Die Täter bieten nun ein begehrtes Produkt an, welches angeblich umgehend verfügbar und besonders günstig ist. Möchte der Kunde dieses gute Angebot annehmen und klickt auf den Shop bzw. auf die Verkäuferinformation, so wird er von den Tätern zu einer auf Amazon unüblichen Kontaktaufnahme aufgefordert: Über Verlinkungen wie „Diesen Preis gibt es nur hier“ oder „Kontaktieren Sie mich“ locken die Täter die Schnäppchenjäger auf andere Webseiten zur Kontaktaufnahme. Wird dann das Kaufinteresse bekundet, erhält der Käufer von den Cyberkriminellen eine Mail mit der weiteren Anweisung zur Bezahlung. Hier soll das Geld mittels Paypal, Paysafe, Western Union oder vergleichbarer Überweisung übertragen werden. Wer bezahlt, sieht jedoch weder etwas von der Ware oder vom Geld wieder. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn plötzlich erneut Zugangsdaten zu Amazon einzugeben sind, obwohl man zuvor bereits eingeloggt war. Dann besteht zusätzlich auch noch die Gefahr, Opfer von Phishing zu werden. Dies ist jedoch nicht mit der Bezahlmethode „Amazon Payment“ zu verwechseln, die Amazon für ausgewiesene Shops anbietet.

Welche Waren sind hauptsächlich betroffen?

Das kann unterschiedlich sein. In der Regel sind dies aber hochpreisige Elektroartikel wie TV-Geräte, Smartphones oder Computer. Oft Artikel, die woanders, etwa direkt bei Amazon, den Normalpreis haben oder bereits aufgrund aktueller Nachfrage nahezu ausverkauft sind. Aber auch Angebote wie Softwarelizenzen können dabei sein. So tauchen aktuell immer wieder Shops auf, die gerade jetzt Windows-7-Lizenzen zu Spottpreisen anbieten, da diese noch für den Wechsel zu Windows 10 genutzt werden können. Wer hier den Verkäufer nicht genau prüft, hat möglicherweise einen Lizenzkey erworben, der nicht funktioniert oder als Fälschung bzw. illegale Version von Microsoft nicht akzeptiert wird. Da sind dann auch mal 20 Euro sehr ärgerlich. 

Wie können Verbraucher sich schützen?

Wenn ich bei Amazon oder ähnlichen Shops einkaufe, wird mir angezeigt, bei wem ich den Kauf durchführe. Zum Beispiel steht bei Amazon „Verkauf und Versand durch Amazon“. Suche ich speziell nach einem Artikel, etwa „Tennisschläger“, zeigt mir Amazon außerdem eine Liste der gefundenen Artikel an. Dazu werden mir am linken Bildrand Filter angeboten. So kann ich speziell nur Amazon-Angebote, Prime-Artikel oder mir bekannte Shops auswählen. Alternative Verkäufer werden bei den Artikeln immer explizit ausgewiesen. Über die Verlinkung der einzelnen Verkäufer kann man sich außerdem weitere Infos wie die Handelsregisternummer die Geschäftsadresse oder die Telefonnummer einholen. Über Google kann man dann etwa weiterforschen, wenn man unsicher ist und mehr wissen möchte. Bei der Shop-Beschreibung sollte man dann auch die Bewertungen durchlesen. Natürlich können diese Angaben und die Bewertungen auch gefälscht sein. Viele Fakeshops haben aber zu Beginn meist keine oder nur wenige Bewertungen.

Hans-Joachim Henschel

LKA Niedersachsen, © LKA Niedersachsen

Was können Indizien für einen Fakeshop sein?

Die Antworten der kriminellen Fakeshop-Verkäufer sind derzeit noch in schlechtem Deutsch verfasst und sollten spätestens hier beim Empfänger für Bauchgrummeln sorgen. Betont wird immer, dass der komplette Verkauf seriös und sicher ist. Die angebotene Ware ist außerdem immer Neuware mit Garantie und Mehrwertsteuer. Auch die Bezahlung und der Versand sollen angeblich immer besonders sicher sein. Die Bezahlung bei echten Shops läuft direkt über den Amazon-Warenkorb und das Amazon-Konto. Ein Umweg auf andere Seiten ist nicht normal und ein Hinweis auf Betrug. Im Warenkorb wird mir auch nochmals der Verkäufer mit der jeweiligen Lieferzeit gezeigt. Sollte später etwas schieflaufen, dann kann ich mich immer an den Amazon-Kundendienst wenden, der hier wie ein Treuhänder fungiert. Kontaktaufnahmen und Einkäufe außerhalb der von Amazon angebotenen Möglichkeiten sind nicht geschützt. Wenn ich mir nicht sicher bin, sollte ich meinem Bauchgefühl vertrauen und lieber nicht bestellen, bzw. die Ware doch in einem seriösen Shop ordern, auch wenn sie etwas teurer ist.

Was mache ich, wenn ich Opfer eines Fakeshops geworden bin?

Über die Bestellhistorie kann ich alle Bestellungen der letzten Jahre einsehen und diesbezüglich auch mit Amazon in Kontakt treten. Sollte ein entsprechender Vorfall mit einem Fakeshop vorliegen und trotz aller Bemühungen durch Amazon keine Warenlieferung oder Geldrückgabe erfolgt sein, so tritt Amazon beim Einhalten der Bestellregeln auch ein. Sollte ein Fakeshop gefunden werden, so macht es außerdem Sinn, diesen an den Seitenbetreiber zu melden, damit dieser umgehend entfernt werden kann. 

Wie gehe ich vor, wenn ich Opfer eines Betrugs geworden bin?

Wer Opfer einer Straftat geworden ist, sollte auch unverzüglich Anzeige bei einer örtlichen Polizeidienststelle erstatten. Hierzu sollten die Verkaufsunterlagen mitgebracht werden. Dazu gehören der Mailverkehr zwischen Verkäufer und Käufer und mögliche Screenshots des Shops mit gut lesbaren Inhalten. Wer Zahlungsunterlagen hat wie Einzahlungskopie, Kontoauszug, Paysafe- oder Ukash-Kartencodes, sollte diese ebenfalls mitbringen. Sollte der Original- Mailverkehr vorhanden sein, bitte nicht löschen. Vielleicht wird dieser für weitere Ermittlungen noch benötigt. Leider wissen die Täter jedoch, wie leicht man die Möglichkeiten des Internets anonym und für illegale Zwecke missbrauchen kann, so dass nicht immer die Chance auf eine erfolgreiche Ermittlung besteht. Wer weitere Fragen hat, kann sich gern im „Ratgeber Internetkriminalität“ der Polizei Niedersachsen auf www.polizei-prävention.de informieren oder dort eine persönliche Frage an die Polizei Niedersachsen zum Thema Cybercrime stellen.

SW (27.05.2016)

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