Ein anzügliches Plakat kann ausreichen
Was tun bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz?
Vor allem Frauen werden Opfer von Belästigung im Job
© Dan Race, fotolia
„Du siehst heute wieder mal besonders attraktiv aus!“ – Was ein nettes Kompliment sein kann, ist im beruflichen Kontext häufig unangenehm. So haben laut einer repräsentativen Untersuchung des Bundesministeriums für Familie, Frauen, Senioren und Jugend rund 25 Prozent aller befragten Frauen seit dem 16. Lebensjahr mindestens einmal eine Situation sexueller Belästigung im Arbeits-, Schul- oder Ausbildungsumfeld erlebt. Doch auch Männer sind von sexueller Belästigung im Job betroffen, auch wenn dies weitaus seltener vorkommt. Anita Eckhardt, Referentin der Geschäftsführung des Bundesverbands Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff), erklärt, wo sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz beginnt und wie sich Betroffene dagegen wehren können.
Sexuelle Belästigung hat viele Gesichter
Die Polizeikommissariate „Kriminalprävention und Opferschutz“ beschäftigen sich präventiv mit Formen sexueller Gewalt, etwa in Form von Selbstbehauptungskursen.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG, § 3 Abs. 4) definiert, was unter sexueller Belästigung zu verstehen ist. Sie äußert sich nicht nur in Worten: Auch ein anzügliches Plakat im Büro kann als Form der Belästigung gelten, wenn sich jemand dadurch gestört fühlt“, klärt Anita Eckhardt auf. Darüber hinaus findet Belästigung oft auf verbaler Ebene statt, zum Beispiel durch Kommentare zum Aussehen der Person oder durch Bemerkungen mit sexuellem Inhalt. „Aber es kommt natürlich auch zu körperlichen Formen wie ungewollten sexuell bestimmten Berührungen oder zu strafrechtlich relevanten Taten wie beispielweise zu einer Nötigung oder Vergewaltigung“, so die Expertin. Die Folgen für die Opfer können vielfältig sein. Viele Betroffene leiden unter psychischen Problemen oder körperlichen Symptomen wie Bauchschmerzen oder Übelkeit. Aus Arbeitgebersicht besteht zudem das Problem, dass die betroffenen Personen nicht mehr so leistungsstark wie zuvor sind. Häufig kommt es zu einer Vermeidungshaltung bei der Arbeit und einem höheren Krankenstand. „Es kann sogar so weit gehen, dass eine Frau ihren Job kündigt oder sich versetzen lässt, auch wenn sie das eigentlich nicht möchte“, führt Eckhardt weiter aus.
.
Anita Eckhardt
Referentin der Geschäftsführung des Bundesverbands Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff), © bff/Jörg Farys
Dahinter steckt immer eine Machtdemonstration
Studien zufolge sind von sexueller Belästigung meist Frauen betroffen, die in einem Abhängigkeitsverhältnis zum Ausübenden stehen. Dazu zählen beispielsweise Auszubildende oder unterstellte Mitarbeiterinnen, aber auch Kolleginnen auf gleichrangiger Karrierestufe. Die Täter sind vorwiegend Männer. Doch sexuelle Belästigung betrifft nicht nur Frauen. Laut dem bff kommt eine Belästigung männlicher Personen zwar deutlich seltener vor, ist aber auch ein noch größeres Tabuthema, da das Rollenbild des starken Mannes untergraben wird und es betroffenen Männern noch schwerer fällt, sich zu öffnen. Was eindeutig feststeht: Jede Form sexueller Belästigung in der Arbeitswelt dient der Demonstration von Macht. „Das ist vor allem dann ein Problem, wenn das Opfer in beruflicher Hinsicht eine niedrigere Position im Unternehmen oder Betrieb hat als derjenige, der belästigt. Das stellt häufig auch das größte Hindernis dar, dass so ein Fall überhaupt öffentlich wird“, erklärt Eckhardt. Welche Folgen das für den Ausübenden hat, hängt vom individuellen Fall ab. Grundsätzlich sind neben informellen Gesprächen und Maßnahmen auch arbeitsrechtliche Schritte bzw. je nach Tat auch eine Strafanzeige möglich. Eine erst kürzlich erfolgte Veränderung des Sexualstrafrechts könnte bewirken, dass Bürgerinnen und Bürger künftig auch im Job besser vor Belästigung geschützt sind: „Mit dem §184i gibt es jetzt einen neuen Straftatbestand. Das bedeutet, dass auch eine körperliche sexuelle Belästigung im Strafgesetzbuch erfasst ist. Wie der Einzelfall bewertet wird, muss sich jedoch zeigen“, erläutert die Referentin der Geschäftsführung des bff. Dass sexuelle Belästigung oft folgenlos für den Ausübenden bleibt, liegt nach Meinung Eckhardts auch daran, dass es für Betroffene oft schwierig ist, eine Belästigung als solche zu benennen: „Es fällt oft schwer, zu sagen, dass einen die Situation belastet und dass es in Ordnung ist, etwas dagegen zu tun“.
Ein umfangreicher Leitfaden der Antidiskriminierungsstelle des Bundes bietet weitere Informationen zum Thema „Hilfe bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz“. Dieser richtet sich sowohl an Betroffene, als auch an Arbeitgeber und Betriebsräte. Auf der Internetseite des bff steht zudem eine Liste aller Fachberatungsstellen in ganz Deutschland zur Verfügung.
Gegen Belästigung vorgehen
Der bff rät Betroffenen, in Ruhe darüber nachzudenken, was die richtige Lösung für das individuelle Problem ist. Eine Anzeige bei der Polizei kann dann ratsam sein, wenn es sich um Übergriffe handelt, die rechtlich als eine Straftat gelten, wie etwa körperliche sexuelle Belästigung, sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung. Eine andere Möglichkeit ist auch, den Belästiger zu konfrontieren: „Am wirksamsten ist es, in der Situation selbst die Belästigung zurückzuweisen und die Person zur Rede zu stellen, aber das ist natürlich nicht immer einfach“. Auch besteht die Möglichkeit, mit einer Vertrauensperson aus dem Kollegium zu sprechen oder mit dem Vorgesetzten, sofern die Belästigung nicht von diesem ausgeht und das Verhältnis es zulässt, so die Expertin. Zudem gibt es in größeren Betrieben meist eine Ansprechperson für derartige Vorfälle, wie zum Beispiel eine Gleichstellungsbeauftragte.
GdP rät zu sofortiger Anzeige
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) empfiehlt ausdrücklich, jede Art von sexueller Belästigung umgehend zu melden und den oder die Täter anzuzeigen. Kam es im Arbeitsumfeld zu einer solchen Belästigung, sollten die Betroffenen nach Möglichkeit schnell handeln. Denn nur so lässt sich eine unbeeinflusste Zeugenaussage aufnehmen. Zudem können viele Spuren, die einen Täter eindeutig belasten, nur für wenige Stunden nach der Tat in ausreichender Form gesichert werden. MW (25.11.2016)
Kurztipps
So erkennen Sie Marken- oder Produktfälschungen:
Diese Sicherungsmaßnahmen machen Sinn.
So sollten Sie sich in Bezug auf Vorsorge- oder Bankvollmachten...
Darauf sollten Sie achten, wenn Sie bei großen Events feiern wollen.
Darauf sollten Sie achten, wenn Sie Ihren nächsten Urlaub mit dem...
Darauf sollten Sie achten, um Angriffen auf Ihren Computer mit...
Darauf sollten Sie achten, wenn Sie Ihren Rechner und Ihre...
Darauf sollten Sie achten, wenn Sie Gewalt gegen pflegebedürftige...
Darauf sollten Sie achten, wenn Sie im Winter eine sichere...
Das sollten Sie beachten, um bei der Wohnungssuche im Internet...
Das sollten Sie beachten, wenn Sie in der Öffentlichkeit eine...
Das sollten Sie beachten, um Ihre Daten sicher in Cloud-Diensten zu...
So sind Sie im Straßenverkehr mit einem Fahrradanhänger sicher...
So kommen Sie sicher und rücksichtsvoll durch den Stadtverkehr.
Darauf sollten sie achten, wenn der Unterricht Ihrer Kinder zuhause...
So sollten Sie sich verhalten, wenn Sie in ihrem Umfeld einen...
Darauf sollten Sie achten, wenn Sie Ihre Kinder oder Schüler vor...
Darauf sollten Sie achten, wenn Sie in der kalten Jahreszeit trotz...
Darauf sollten Sie achten, wenn Sie auf eine Wanderung gehen möchten.
Darauf sollten Sie achten, wenn Sie im Urlaub mobile Geräte nutzen.
Darauf sollten Sie achten, wenn Sie einen abgeschlossenen...
Darauf sollten Sie achten, wenn Sie online bezahlen möchten.
Darauf sollten Sie achten, wenn Sie von zuhause arbeiten.
Darauf sollten Sie achten, wenn Sie in der Wintersportsaison auf...
Darauf sollten Sie achten, wenn Sie an Silvester Raketen steigen...
Darauf sollten Sie achten, wenn Sie von Spam-Mails in Ihrem...
Darauf sollten Sie bei der Partnersuche im Netz achten.
Darauf sollten Sie achten, wenn Sie sich gegen Mobbing im Job...
Darauf sollten Sie achten, wenn Sie in den Sommermonaten sicher im...
Darauf sollten Sie achten, wenn Sie in offenen Gewässern wie...
Weitere Infos für Eltern
Sicher mit KUNO und dem Sperr-Notruf
Kommen Kredit- oder EC-Karte abhanden, ist schnelles Handeln gefragt....[mehr erfahren]
Eine Initiative für mehr Sicherheit in der Schule
Anfangs freute sich die 15-jährige Schülerin, als ihr Sportlehrer ihr...[mehr erfahren]
„In Sachen Prävention und Aufklärung am Ball bleiben!“
Auf einem Campingplatz im nordrhein-westfälischen Lügde sollen über...[mehr erfahren]
Bringt der Green Deal den Durchbruch?
Der illegale Handel mit Müll gehört neben dem Drogen- und...[mehr erfahren]
Besuch bei der Feuerwehr
Feuer übt auf Kinder eine große Faszination aus – gerne wird mit...[mehr erfahren]