Wirtschaftskriminalität in Zahlen
Schadenssumme im Jahr 2017 erneut gestiegen
Wirtschaftskriminalität verursacht Schäden in Milliardenhöhe
© Wolfram Zummach, fotolia
Zur Wirtschaftskriminalität zählen Straftaten, die Bezüge zur Wirtschaft haben. Das sind beispielsweise Betrug, Korruption, Geldwäsche, Produktpiraterie, Insolvenzdelikte oder Steuerstraftaten. Es gibt in Deutschland keine so genannte „Legaldefinition“ des Bereichs Wirtschaftskriminalität, das heißt, es gibt keine Definition eines Rechtsbegriffs in einem Gesetz. Die Polizei greift deshalb bei der Zuordnung solcher Straftaten auf den Katalog des §74c Abs.1 Nr. 1-6b des Gerichtsverfassungsgesetzes zurück. Darin wird definiert, für welche Fälle die Wirtschaftsstrafkammern zuständig sind. Im „Bundeslagebild Wirtschaftskriminalität“ stellt das Bundeskriminalamt die Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) und des kriminalpolizeilichen Meldedienstes zusammen.
Wirtschaftsdelikte im Überblick
Im Jahr 2017 wurden 74.070 Fälle von Wirtschaftskriminalität registriert. Das sind 28,7 Prozent mehr als im Vorjahr (2016: 57.546 Fälle). Die Zahl liegt damit deutlich über dem Durchschnitt der letzten fünf Jahre (65.484 Fälle). Der Anteil der Wirtschaftskriminalität an den insgesamt bekannt gewordenen Straftaten betrug 1,3 Prozent.
Das Bundelagebild gibt zudem Auskunft über die Personen, die verdächtigt werden, Wirtschaftkriminalität begangen zu haben. 2017 sind 26.010 Tatverdächtige erfasst worden – 5,8 Prozent weniger als im Vorjahr (27.615 Tatverdächtige). Der Anteil der nichtdeutschen Tatverdächtigen betrug etwa 23 Prozent und ist damit niedriger als deren Anteil an allen erfassten Straftaten (30,4 Prozent).
Laut Polizeilicher Kriminalstatistik konnten 2017 nur etwa 57 Prozent der Straftaten aufgeklärt werden. Die Quote bei den Delikten, die in Zusammenhang mit wirtschaftlichen Interessen stehen, liegt hingegen bei fast 95 Prozent. Nach Einschätzung des BKA hängt das vor allem damit zusammen, dass es sich bei Wirtschaftskriminalität überwiegend um Anzeigedelikte handelt, bei denen den Geschädigten die Täter oft bekannt sind.
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