Wohnmobil und Caravan
Wie Sie sicher auf Campingreise gehen
Mit dem Wohnmobil kann der Urlaub direkt beginnen
© PUNTO STUDIO FOTO AG, Adobe Stock
Rund 1,7 Millionen Deutsche verreisen regelmäßig mit dem Wohnmobil, dem Caravan oder verbringen ihren Urlaub mit dem Zelt in der freien Natur. Dabei gibt es einige Dinge zu beachten: So ist Wildcampen nicht in jedem Land erlaubt. Informieren Sie sich deshalb über geeignete Stell- oder Campingplätze auf der Reiseroute und prüfen Sie vor der Fahrt unbedingt die Technik am Fahrzeug.
Sorgfältiger Technik-Check
Wie bei jedem anderen Kraftfahrzeug sollten auch der Caravan oder das Wohnmobil vor dem Fahrtantritt einem gründlichen Technik-Check unterzogen werden, um sicher unterwegs zu sein. Ist der Wassertank gefüllt? Sind die Reifen in einem einwandfreien Zustand? Stimmt der Reifendruck? Funktionieren Bremsen und Licht? Prüfen Sie auch die Batterie und den Ölstand, das Kühlwasser, die Befüllung der Scheibenwischanlage sowie die Fahrzeugelektrik und die Stoßdämpfer. Idealerweise lässt man sich bei diesen Checks von einem erfahrenen Kfz-Fachmann beraten, gerade wenn man selbst kein Profi ist. „Da man mit dem Wohnmobil oder dem Caravan nicht allzu oft unterwegs ist, sollte man in jedem Fall auch darauf achten, ob der TÜV noch gültig ist“, rät Viktoria Groß vom Deutschen Camping-Club (DCC). Sonst kann es bei einer Kontrolle oder an der Grenze unter Umständen Probleme geben.
Nicht zu viel Gepäck mitnehmen
Da ein Reisemobil sehr viel Stauraum bietet, sollte die Beladung vor dem Fahrtantritt kritisch unter die Lupe genommen werden. DCC-Expertin Groß empfiehlt Reisenden, nur die Dinge mitzunehmen, die man im Urlaub wirklich benötigt: „Gerade in den Sommermonaten finden auf den Straßen häufig Polizeikontrollen statt. Dort wird das Fahrzeug auf die Waage gestellt und wer zu viel eingeladen hat, dem drohen unter Umständen Bußgelder.“ Sie empfiehlt, die Reiseutensilien einzeln zu wiegen und eine Checkliste zu führen. So kann man das Gewicht in etwa kontrollieren. Wer also beispielsweise noch die warmen Decken aus dem letzten Winterurlaub im Fahrzeug aufbewahrt, sollte sie vor dem Start in den Sommerurlaub ausladen. Beim Packen ist es wichtig, dass das schwere Gepäck immer nach unten verfrachtet und das leichte Gepäck darüber gestapelt wird. Die Ladung muss außerdem so gesichert sein, dass sie während der Fahrt nicht herumrutscht. Im Falle einer Vollbremsung darf nichts durchs Wageninnere schleudern. Denn dabei nehmen selbst leichte Gegenstände ein Vielfaches ihres Gewichts an und können die Insassen schwer verletzen.
Dachgepäck sicher fixieren
Wer Fahrräder oder eine Dachbox transportiert, sollte die vorhandenen Befestigungsmöglichkeiten nutzen. Halten Sie sich bei der Montage an die Hinweise in der Gebrauchsanleitung. Die Rahmenbedingungen für den Transport von Dachboxen oder Fahrrädern hat der Gesetzgeber im Paragraf 22 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vorgegeben. Das Fahrzeug und die Ladung dürfen zusammen nicht breiter als 2,55 Meter und nicht höher als 4 Meter sein. Bis zu einer Gesamthöhe von 2,5 Metern darf die Ladung nicht nach vorne über das Fahrzeug hinausragen. Ist die Ladung höher, darf sie bis zu 50 cm über das Fahrzeug überstehen. Nach hinten kann die Ladung maximal bis zu einer Länge von 1,5 Metern hinausragen. Seitlich sollte die Ladeeinrichtung nicht mehr als 40 cm über das Fahrzeug stehen, um andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden. „Gehen Sie vor der Fahrt nochmal um das Gefährt herum und kontrollieren Sie gewissenhaft, ob außen alles sicher befestigt ist. Kann während der Fahrt nichts wackeln? Sind alle äußeren Staufächer fest verschlossen? Erst wenn alles einwandfrei sitzt, kann die Reise losgehen“, sagt Groß.
Stell- oder Campingplatz?
Für die Unterkunft haben Urlauber die Wahl zwischen Stellplätzen und Campingplätzen. „Stellplätze sind in manchen Fällen kostenfrei, während man auf Campingplätzen bezahlen muss. Inzwischen gibt es aber auch häufig Stellplätze, die den Reisenden zusätzliche Services wie Toiletten, Duschen und Stromanschlüsse bieten und daher ebenfalls kostenpflichtig sind“, sagt Groß. Ob man sich für einen Stell- oder Campingplatz entscheidet, hängt auch von der persönlichen Reiseplanung ab. Wer gerne viel unterwegs ist, beispielsweise auf einer Route entlang der Mosel, kann eher auf unterschiedlichen Stellplätzen übernachten. Verbringt man hingegen lieber den gesamten Urlaub an einem Standort, so dürfte der Campingplatz die geeignetere Wahl sein. Egal ob auf Stell- oder Campingplatz: Achten Sie immer auf Ihre Wertsachen! Denn auch hier besteht immer die Gefahr, Opfer von Diebstahl zu werden. „Es gibt allerdings spezielle Safes für Wohnmobile, die man im Innenraum verstecken kann“, empfiehlt Viktoria Groß. Teure Geräte wie die HiFi-Anlage sollte man grundsätzlich nicht mitnehmen, da sie geradezu zum Diebstahl einladen. Reisepapiere sollten möglichst in Kopie an einer zweiten Stelle, beim Caravan etwa im Auto, versteckt sein. Ein weiterer wichtiger Tipp: Bargeld und Geldkarten immer am Körper tragen und nie unbeaufsichtigt in Fahrzeugen liegen lassen.
Wildcamper, aufgepasst!
In den meisten Ländern ist das Campen in der freien Natur verboten. Einige Ausnahmen gibt es jedoch. So ist das Zelten außerhalb von gekennzeichneten Flächen in den baltischen Staaten grundsätzlich problemlos möglich. Ausgenommen sind Nationalparks und Naturschutzgebiete. In nordischen Ländern ist freies Campen zumindest für eine Nacht erlaubt, sogar auf Privatgrundstücken. Das „Jedermannsrecht“ ist ein altes Gesetz, nach dem Land zwar von einer Person besessen und betreut werden kann, jedoch immer allen Menschen zur Verfügung stehen muss. Dennoch gilt: Wenn Sie in Skandinavien auf einem Privatgrundstück campen wollen, fragen Sie vorher den Eigentümer um Erlaubnis. Campen Sie nicht zu nah an einem Privathaus, machen Sie kein offenes Feuer auf einem Privatgelände und hinterlassen Sie keinen Müll. Dänemark ist im Norden allerdings ein Sonderfall. Wer hier außerhalb von Campingplätzen übernachtet, muss meist mit Strafen rechnen. „Vom Wildcampen raten wir eher ab, weil es in vielen Ländern verboten ist und sich unter Umständen Anwohner bei der Polizei beschweren könnten, wenn ein Campingmobil längere Zeit in ihrer Nachbarschaft parkt“, weiß DCC-Expertin Groß.
AL (29.03.2018)
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