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Vorsicht Spielzeug!

Wer Spielzeug kauft, will Freude bereiten. Doch nicht immer ist es gut, die Entscheidung für Puppe, Jo-Jo, Kinderlampe oder Puzzle-Matte nur dem Bauch zu überlassen. Denn leider ist bei weitem nicht alles, was in Spielwarenabteilungen für die kleinsten Verbraucher bereitgehalten wird, auch gesundheitlich unbedenklich. Ein Blick auf Gütesiegel, der bewusste Einsatz aller Sinne und eine Dosis klarer Menschenverstand können dabei helfen, eine sichere Kaufentscheidung zu treffen.

Nicht immer sind Plüschtiere & Co. so harmlos wie sie scheinen 

Das CE-Zeichen gibt nur bedingt Auskunft über die Produktsicherheit 

© EU Kommission 

 

Wer Spielzeug kauft, will Freude bereiten. Doch nicht immer ist es gut, die Entscheidung für Puppe, Jo-Jo, Kinderlampe oder Puzzle-Matte nur dem Bauch zu überlassen. Denn leider ist bei weitem nicht alles, was in Spielwarenabteilungen für die kleinsten Verbraucher bereitgehalten wird, auch gesundheitlich unbedenklich. Ein Blick auf Gütesiegel, der bewusste Einsatz aller Sinne und eine Dosis klarer Menschenverstand können dabei helfen, eine sichere Kaufentscheidung zu treffen.

Das EU-Netzwerk „RAPEX“

Wenn irgendwo in Europa ein gefährliches Produkt bekannt wird, dann wird über das EU-Netzwerk „RAPEX“ Alarm geschlagen. Etwa 2.000 Mal war das in der letzten veröffentlichten Jahresstatistik (2016) der Fall. In jedem vierten Fall wurde gefährliches Spielzeug beanstandet. Denn in Deutschland und ganz Europa gelten strenge Regeln, die die Kleinsten vor Schadstoffen und riskanten Gegenständen im Spielzimmer bewahren sollen. Doch die Kluft zwischen dem Soll- und dem Ist-Zustand kann beträchtlich sein.

Kerstin Etzenbach-Essers

Verbraucherzentrale NRW, © Verbraucherzentrale NRW

Erstickungsgefahr und Hautausschläge

Neben beispielsweise hygienischen oder technischen Mängeln können vor allem zwei verschiedene Arten von Gefahren von Spielzeug ausgehen: physikalische, also Risiken, die durch einzelne Bestandteile entstehen, und chemische, das heißt Belastungen durch schädliche Stoffe. Bei den Bestandteilen sind es vor allem ablösbare Kleinteile, die den Verbraucherschützern Kopfschmerzen bereiten. „Immer wieder geraten etwa kleine, starke Magnete in die Diskussion, die zur Befestigung auf Spieloberflächen verwendet werden“, weiß Kerstin Etzenbach-Essers von der Verbraucherzentrale NRW (VZ NRW) in Düsseldorf. „Wenn die verschluckt werden, stellen sie ein ganz besonders hohes Risiko dar.“ Denn die Magnete können im Körper aneinanderhaften und dadurch schwere innere Verletzungen hervorrufen. Aber auch ganz große Spielwaren können Probleme darstellen. So können etwa Schutznetze von Trampolinen, die im Garten aufgestellt werden, mit der Zeit brüchig und durchaus gefährlich werden, warnt der Physiker Dr. Peter Wienecke, Experte beim bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit. „Wenn die Netze durch die UV-Strahlung der Sonne altern, können Kinder vom Trampolin stürzen“. Bei den chemischen Gefahren warnen die Verbraucherschützer am lautesten vor Phthalaten.

Was sind Phthalate? Um Spielzeug aus PVC weich zu machen, müssen spezielle Stoffe zugesetzt werden. Dazu werden „Phthalate“ verwendet. Diese weisen allerdings gefährliche Nebenwirkungen auf. Daher sind sie mittlerweile in der Spielzeugherstellung verboten. Die Produzenten verwenden stattdessen Ersatzstoffe oder andere weichere Kunststoffe. Die Verbraucherzentralen empfehlen, auf die Hinweise „PVC-frei“ oder „Phthalat-frei“ zu achten und Billigprodukte aus Fernost zu meiden.

„GS“ oder „CE“?

Was also kann der Verbraucher selbst tun, um sichere Produkte zu erwerben? Eine mögliche Richtschnur bei der Auswahl von Geschenken für die lieben Kleinen sind Gütesiegel. Doch auch da ist nicht jedes von gleicher Qualität: So verpflichten sich die Hersteller von Spielzeug durch das Anbringen des „CE“-Zeichens zwar dazu, alle deutschen und europäischen Normen einzuhalten. Aber Vorsicht: „Das CE-Zeichen wird vom Hersteller selbst ohne externe Prüfung auf dem Produkt angebracht, das reicht nicht aus“, kritisiert Verbraucherschützerin Etzenbach-Essers. Ein höheres Sicherheitslevel bestätigt da schon das „GS“-Zeichen, das für „Geprüfte Sicherheit“ steht. „Da kann man darauf vertrauen, dass das Produkt von einer dafür zuständigen unabhängigen Prüfstelle kontrolliert wurde“, versichert der bayerische Produktprüfer Peter Wienecke. Schließlich ist das GS-Zeichen auch das einzige, das gesetzlich vorgegeben ist und im Produktsicherheitsgesetz genannt wird. Seit 1977 wird durch diese Gütesiegel bestätigt, dass das Produkt den sicherheitstechnischen Ansprüchen genügt. Die Prüfer achten aber auch darauf, dass die Fertigung so gestaltet ist, dass das auf Dauer so bleibt – jedenfalls für die nächsten fünf Jahre. Auch das „VDE“-Zeichen, das vom Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik vergeben wird, zielt auf die Produktsicherheit ab. Geprüft wird hier die elektronische Sicherheit bei sachgemäßem Verbrauch. Darüber hinaus gibt es aber noch eine ganze Reihe weiterer Gütesiegel, die ganz andere Kriterien als die Produktsicherheit in den Vordergrund stellen. So wird bei „Spiel gut“ oder „Spiel des Jahres“ vor allem der pädagogische Wert beurteilt, während etwa bei „Fair-spielt“ gute soziale Bedingungen bei der Produktion im Vordergrund stehen. Diese Punkte werden bei der Vergabe des CE- oder GS-Zeichens oder des VDE-Labels in keiner Weise berücksichtigt, hier dreht sich alles nur um die Produktsicherheit im engeren Sinn.

Dr. Peter Wienecke

Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit © LGL Bayern

Schauen, riechen – und es sich erklären lassen

Es gibt aber noch eine viel simplere Anregung, die Kerstin Etzenbach-Essers von der Verbraucherzentrale NRW für den Kauf von Spielzeug gibt: „Man sollte den klaren Menschenverstand einsetzen.“ Wer ein Geschenk aussucht, hat dabei immer ein bestimmtes Kind vor Augen. Dann hilft es, wenn man das Spielzeug einfach in die Hand nimmt oder es sich in seiner Funktionsweise vorführen lässt, und überlegt, ob es für genau dieses Kind auch tatsächlich geeignet ist. Wenn man etwa einem unter Dreijährigen eine Freude machen will, so sollten keine kleinen, abreißbaren und damit leicht verschluckbaren Teile oder scharfe Kanten erkennbar sein. Und wenn Produkte wie Spielteppiche, Kinderschminke oder Knete auffällig oder gar übel riechen, dann sollte man darauf verzichten – sie könnten ungesunde Weichmacher oder Formaldehyd enthalten. Es lohnt sich aber auch, zu kontrollieren, ob eine möglichst ausführliche deutschsprachige Bedienungsanleitung vorhanden ist und ob der Hersteller mit Anschrift genannt ist. Dass viele gefährliche Produkte aus Fernost kommen, sollte, so die Verbraucherschützer, aber nicht als pauschale Warnung vor exotischen Waren interpretiert werden. „Aus Fernost kommt nicht nur gesundheitsgefährdendes Spielzeug. Auch bei diesen Waren gibt es Qualitätsunterschiede, die sich oft im Preis widerspiegeln“, stellt Kerstin Etzenbach-Essers klar.

FL (29.09.2017)

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