Pfefferspray, Elektroschocker, Schreckschusswaffen
Helfen Waffen bei der Selbstverteidigung?

Trotz kleinem Waffenschein wenig sinnvoll
© Black Jack, fotolia
Seit den Anschlägen von Paris im November 2015 sind die Anträge für den „Kleinen Waffenschein“ bei den Behörden sprunghaft angestiegen. Die Nachfrage nach Pfeffersprays in einschlägigen Geschäften ist so hoch wie nie zuvor. Der Kleine Waffenschein wird seit dem Jahr 2003 benötigt, wenn man etwa Reizstoff-, Schreckschuss- oder Signalwaffen mit dem Zulassungszeichen „PTB“ der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt außerhalb der eigenen Wohnung führen möchte. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hält den Einsatz solcher Waffen für gefährlich. Sascha Braun, Justiziar der GdP erklärt die Gründe dafür.
Problematisch sei zuallererst, dass vielen Menschen überhaupt nicht bewusst sei, dass man, um Reizstoffsprühgeräte, umgangssprachlich Pfeffersprays, Elektroimpulsgeräte („Taser“) oder Schreckschusspistolen benutzen zu dürfen, überhaupt einen kleinen Waffenschein benötigt. „Viele gehen davon aus, dass sie, nur weil sie die genannten Geräte im Laden frei kaufen können, diese auch öffentlich mit sich tragen dürfen. Dem ist aber nicht so. Man braucht dazu eine Erlaubnis. Denn: Man muss klar trennen zwischen dem, was man kaufen, was man besitzen und was man benutzen darf“, betont Braun. Beantragt man den kleinen Waffenschein, wird zunächst geprüft, ob es Eintragungen im Strafregister gibt. Gibt es keine, darf man die oben genannten PTB-geprüften Waffen auch in der Öffentlichkeit führen.
Gefahr der Selbstverletzung zu groß
„Die nächste wichtige Frage ist jedoch: Kann ich die Geräte überhaupt einsetzen, ohne mich selbst zu gefährden? – Das ist in der Regel nicht der Fall. Die Chance, dass das Gerät gegen mich eingesetzt wird, ist groß“, betont Braun. Denn man müsse etwa bei den Reizstoffsprühgeräten unbedingt Dinge wie Wind- oder Sprührichtung beachten. „Man setzt sich mit einem Pfefferspray unter Umständen eher selbst außer Gefecht als den Gegner. Vielleicht nimmt er es mir auch ab und richtet es gegen mich selbst. Das gleiche gilt für Elektroimpulsgeräte. Dabei kommt noch hinzu, dass ich dem Täter sehr nah sein und überhaupt erstmal eine weitgehend freie Hautstelle treffen muss“, so der GdP-Experte. Nicht zu unterschätzen ist außerdem der enorme Stress, unter dem man steht, wenn man Opfer eines Angriffs wird. „Die wenigsten Menschen sind im Umgang mit Gewaltsituationen geübt. Man handelt dann nicht mehr rational und überlegt. Außerdem: Eine Schreckschusswaffe zu ziehen und zu denken, dass man den Angreifer mit zitternden Händen beeindrucken könnte, ist schon sehr abenteuerlich“, so Braun.
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