Polizei, Ordnungsamt und private Sicherheitsdienste
Private Sicherheitsdienste problematisch
Private Sicherheitsdienste werden häufig zur Bewachung von Grundstücken bzw. Firmengeländen eingesetzt. Diese Sicherheitsdienste haben im Rahmen des zivilrechtlichen Hausrechts etwa die Befugnis, jemanden vom Privatgelände zu verweisen. „Ein Beispiel hierfür wären etwa die Sicherheitsmitarbeiter der Deutschen Bahn. Verstößt man zum Beispiel in einem Bahnhof gegen die Hausordnung, dürfen die Mitarbeiter diese Person vom Gelände verweisen“, erklärt Braun.
Als problematisch stuft die GdP das Vorgehen mancher Kommunen ein, öffentlich-rechtliche Anordnungskompetenzen an private Sicherheitsunternehmen zu übertragen, zum Beispiel im Rahmen von Straßenfesten. Diese Sicherheitsdienste bekommen dann in der so genannten „Beleihung“ zum Beispiel das Recht, Betrunkenen Platzverweise zu erteilen. „Unserer Ansicht nach geht das zu weit. Ein Platzverweis ist eine öffentlich-rechtliche Maßnahme, daher sollten es auch Personen im öffentlichen Angestellten-, besser noch im Beamtenverhältnis der Kommunen sein, die diese Maßnahme anordnen und keine Privatleute, deren Kompetenz man häufig nicht einschätzen kann“, so Braun.
Verschiedene Uniformen und Dienstausweise
Durch die wenig einheitlichen Regelungen ist es oft nicht einfach, den Überblick zu behalten. Auch die verschieden gestalteten Uniformen und Dienstausweise erschweren die Einschätzung der Kompetenzen des Gegenübers. „Unserer Meinung nach sollte jeder Bürger in der Lage sein, direkt zu erkennen, wenn ihm ein Polizist gegenübersteht. Das ist schwer möglich, wenn ich in einem Bundesland Beamte in fast schwarzen Uniformen mit achteckigen Mützen habe und im nächsten Beamte mit hellblauen Uniformen und geraden Mützen. Wir würden uns hier zumindest Mindeststandards wünschen, an denen Polizeiuniformen eindeutig zu erkennen sind. Das gleiche gilt auch für die Uniformen der Ordnungsämter“, so der GdP-Justiziar.
Um herauszufinden, wer im eigenen Bundesland oder in der eigenen Stadt welche Aufgaben und Befugnisse hat, sollte man sich auf den Webseiten der Rathäuser informieren. Dort findet man in der Regel Informationen rund um die vorhandenen Ordnungsdienste und deren Kompetenzen. „Jeder öffentlich-rechtliche Mitarbeiter hat außerdem einen Dienstausweis, den man sich im Zweifel zeigen lassen kann. Wie die Dienstausweise und Uniformen der Beschäftigten aussehen, kann man ebenfalls in den Rathäusern erfragen“, erklärt Braun.
SW (21.11.2014)
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