Schwarzarbeit sorgt für Milliardenschaden
Die Arbeit der Zollkontrolleure

Durch die Schattenwirtschaft gehen dem Staat jedes Jahr Milliardeneinnahmen verloren
© Peter Kögler, fotolia
Schwarzarbeit hat viele Gesichter: Der Chef, der seine Arbeiter nicht bei der Sozialversicherung anmeldet, die Reinigungshilfe, die ohne Steuerkarte arbeitet, der Mitarbeiter, der ohne Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung tätig ist, oder die Arbeitslose, die in zu hohem Maße „nebenbei“ jobbt. Durch Schwarzarbeit gehen dem Staat und den Sozialversicherungsträgern jährlich Milliardeneinnahmen verloren.
Zoll und „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“
Schwarzarbeit gibt es im Handwerk wie auch im gewerblichen Bereich oder bei Dienstleistern, besonders akut ist sie, wenn es um Bauarbeiten, Renovierungen oder Reparaturen geht, aber auch bei Schreibarbeiten, Nachhilfestunden oder Gartenarbeiten. Für die Aufdeckung von Schwarzarbeit sind 6.700 der rund 39.000 in Deutschland tätigen Zöllnerinnen und Zöllner zuständig. Die Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) gehen auf Grundlage des „Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung“ gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung vor. Dass die Beamten sich in Geschäftsräumen umsehen, muss geduldet und die nötige Kooperation entgegengebracht werden: Auf Anfrage müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer Auskünfte erteilen und Unterlagen vorlegen, denn die Zöllner sind Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft, sie verfügen über Polizeibefugnisse. Ihre Schwerpunktkontrollen zum Beispiel auf Baustellen, in Hotels und Gaststätten, bei Taxi- oder Abfallunternehmen, in der Logistikbranche sowie bei Wach- und Sicherheitsdiensten dienen sowohl der Aufdeckung als auch der Prävention. Zur Ermittlungsarbeit der Zöllner gehören Durchsuchungen, Beschlagnahmungen und die Auswertung von Unterlagen und digitalen Daten. Im äußersten Fall kann es zu Ordnungswidrigkeitsverfahren kommen.
Schwarzarbeit ist die Ausübung von Dienst- oder Werkleistungen
- unter Verstoß gegen das Steuer- oder Sozialversicherungsrecht
- unter Umgehung der Mitteilungspflicht gegenüber der Agentur für Arbeit, Trägern der Grundsicherung oder Sozialämtern
- ohne die nötige Gewerbeanmeldung oder Eintragung in die Handwerksrolle
Bilanz 2015
Im April 2016 wurde in Berlin die Bilanz der deutschen Zollverwaltung vorgestellt. Demnach wurden im Jahr 2015 vom Zoll Schäden durch Schwarzarbeit von über 818 Millionen Euro (2014: 795 Mio.) aufgedeckt. Dazu haben die 6.700 Zöllner der FKS mehr als 360.000 Personen und rund 43.600 Arbeitgeber überprüft. Einige Schadenssummen durch Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung im Jahr 2015 nach Hauptzollämtern:
- Berlin: 60,5 Millionen Euro
- Dresden: 28,7 Millionen Euro
- Düsseldorf: 23,5 Millionen Euro
- Duisburg: 21,9 Millionen Euro
- Hannover: 15 Millionen Euro
- München: 12,5 Millionen Euro
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