Giftige Abfälle und verschmutzte Seen
Hohe Dunkelziffer bei Umweltkriminalität in Deutschland
Illegaler Müllschutt, den die Polizei ausfindig gemacht hat
© LKA Brandenburg
Bei vielen Produktionsprozessen entstehen giftige Abfälle und Abwässer. Sie zu entsorgen ist teuer. Deshalb landen sie immer wieder auf illegalen Mülldeponien oder werden in Gewässer abgeleitet.
Laut der Polizeilichen Kriminalstatistik gab es im Jahr 2019 insgesamt 11.709 registrierte Straftaten gegen die Umwelt, das sind 413 Fälle mehr als im Vorjahr. Die Polizei vermutet jedoch, dass längst nicht alle Umweltdelikte aufgedeckt werden und geht von einer hohen Dunkelziffer aus. Die meisten Straftaten beziehen sich auf den unerlaubten Umgang mit Abfällen: 2019 wurden in diesem Bereich 7.662 Fälle erfasst. Die zweithäufigste Sünde gegen die Umwelt ist die Verunreinigung eines Gewässers (2.364 Fälle). An dritter Stelle ist die Verunreinigung von Boden (963 Fälle) zu nennen. Weitere Straftaten sind das unerlaubte Betreiben von Anlagen (350 Fälle), der unerlaubte Umgang mit radioaktiven Stoffen und anderen gefährlichen Gütern (162 Fälle), die Luftverunreinigung (126 Fälle) und die unerlaubte Abfallein-, aus- und -durchfuhr (71 Fälle).
Die Aufklärungsquote der Straftaten gegen die Umwelt liegt bei knapp 56 Prozent und ist im Vergleich zum Vorjahr leicht gesunken (2018: 59 Prozent). Die größte Chance, dass Verstöße aufgeklärt werden, besteht beim unerlaubten Betreiben von Anlagen (96 Prozent) und bei der Abfallein-, aus- und -durchfuhr (rund 90 Prozent).
Eine zweite große Gruppe der Umweltkriminalität ist der Verstoß gegen das Naturschutz-, Tier-, Bundesjagd- oder Pflanzenschutzgesetz. Im Jahr 2019 erfasste die Polizei 7.439 Fälle. Das sind 246 mehr als im Vorjahr. Bei solchen Delikten lag die Aufklärungsquote bei 58,6 Prozent.
MW/SBa (31.07.2020)
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