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Fördermittel für energieeffiziente Gebäude

Ungefähr 35 Prozent des Energieverbrauchs in Deutschland entfallen auf Gebäude. Aktuell sind sie für rund 120 Millionen Tonnen CO2 verantwortlich. Diese Emissionen müssten um mehr als 40 Prozent reduziert werden, um die Klimaschutzziele bis 2030 zu erreichen und weniger abhängig von Energieimporten zu werden. Zur Erreichung dieser Ziele sollen einige gesetzliche Neuerungen beitragen. Am 1. November 2020 ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft getreten. Dort ist festgelegt, welche energetischen Anforderungen beheizte und klimatisierte Gebäude jetzt erfüllen müssen. Seit Januar 2021 gibt es außerdem die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).

Investitionen werden noch mehr als bisher unterstützt


Energieeffizienz bei Neubauten ist ein wichtiger Bestandteil der Energiewende und wird deshalb staatlich gefördert

© European Communities

 

Ungefähr 35 Prozent des Energieverbrauchs in Deutschland entfallen auf Gebäude. Aktuell sind sie für rund 120 Millionen Tonnen CO2 verantwortlich. Diese Emissionen müssten um mehr als 40 Prozent reduziert werden, um die Klimaschutzziele bis 2030 zu erreichen und weniger abhängig von Energieimporten zu werden. Zur Erreichung dieser Ziele sollen einige gesetzliche Neuerungen beitragen. Am 1. November 2020 ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft getreten. Dort ist festgelegt, welche energetischen Anforderungen beheizte und klimatisierte Gebäude jetzt erfüllen müssen. Seit Januar 2021 gibt es außerdem die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) löst die Energieeinsparverordnung (EnEV) ab. Es verbindet ihre Inhalte mit dem Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zu einer Vorschrift. Das neue Gesetz enthält Vorgaben zur Heizungs- und Klimatechnik sowie zum Wärmedämmstandard und Hitzeschutz von Gebäuden. Eigentümer von Bestandsgebäuden müssen bestimmte Nachrüst- und Austauschpflichten erfüllen. Den größten Teil des Gesetzes nehmen die Regelungen zum Neubau ein. Die energetischen Mindestanforderungen an Neubauten sind nun etwas geringer als in der zuvor geltenden Energieeinsparverordnung. Denn die Anforderungen an die Gebäudehülle wurden gelockert. Außerdem sind beim Neubau bestimmte Anteile an regenerativen Energien zu berücksichtigen, die das Gebäude zum Heizen oder auch Kühlen verwenden muss. Die Verbraucherzentrale gibt zu bedenken: „Wer sich heute beim Bau eines Wohnhauses mit den Mindeststandards des GEG begnügt, läuft Gefahr, dass die neue Immobilie bereits kurz nach Fertigstellung bautechnisch überholt ist. Daher empfiehlt es sich, schon jetzt nach möglichst hohen Effizienzstandards zu bauen.“ Die zusätzlich anfallenden Kosten für einen energetisch höherwertigen Neubau seien oft gar nicht so hoch und würden sich insbesondere bei steigenden Energiepreisen lohnen.

Bei Neubauten und Komplettsanierungen wird der Einsatz erneuerbarer Energien noch stärker prämiert

© KfW-Bildarchiv/Jens Steingässer

Fördermittel für Effizienzhaus-Standard

Wer die GEG-Anforderungen übertrifft, kann außerdem Fördermittel beantragen. Denn Energieeffizienz bei Neubauten ist ein wichtiger Bestandteil der Energiewende und wird deshalb staatlich gefördert. Die erste Adresse rund um Förderungen für Privatpersonen ist die KfW, eine der weltweit führenden Förderbanken. Als Förderbank, die dem Bund und den Ländern gehört, bietet sie Unterstützung beim energieeffizienten Bauen, Modernisieren oder Sanieren. Aber auch kleine, mittlere und größere Unternehmen werden unterstützt. So bietet die KfW Unternehmern Energieeffizienzberatung sowie Förderprodukte für Energie und Umwelt als direkt ausgezahlten Zuschuss oder als Kredit an. Der Standard KfW-Effizienzhaus gilt als Orientierungsmaßstab für energiesparende Gebäude: Je besser dieser Standard ist, umso weniger Energie braucht man und desto höher fällt die KfW-Förderung aus. Im Neubau ist derzeit eine Förderung für die KfW-Effizienzhaus-Standards 55, 40 oder 40 Plus möglich. Dabei benötigt ein „KfW-Effizienzhaus 55“ 55 Prozent weniger Primärenergie (durchschnittlicher Verbrauch für Heizen, Lüften, Warmwasserbereitung) als ein vergleichbares Gebäude nach dem Gebäudeenergiegesetz. Auch ältere Immobilien können mit Fördermitteln energieeffizient zum KfW-Effizienzhaus saniert werden. Für Laien ist es oft schwierig zu durchschauen, welche Schritte tatsächlich sinnvoll sind. Bei der energetischen Sanierung einer Immobilie auf den Standard eines KfW-Effizienzhauses ist es daher notwendig, einen zertifizierten Energieberater, beispielsweise einen Bauingenieur, mit der Baukoordination und -überwachung zu beauftragen. Bis zu 4.000 Euro Zuschuss kann man von der KfW für seine Baubegleitung erhalten. Experten in der Nähe des eigenen Wohnortes sind in der Liste der Deutschen Energie-Agentur (dena) aufgeführt.

Künftig reicht ein Antrag für Bundesförderung

Zum 1. Juli 2021 startet bei der KfW die neue „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“. Dann können Interessierte eine Kreditförderung für BEG-Einzelmaßnahmen sowie eine Kredit- oder Zuschussförderung für Vollsanierungen und effiziente Neubauten von Wohn- und Nichtwohngebäuden bei der KfW beantragen. Die BEG gilt für alle Wohngebäude, z. B. für Eigentumswohnungen, Ein- und Mehrfamilienhäuser oder Wohnheime. Außerdem betrifft sie alle Nichtwohngebäude, z. B. Gewerbegebäude, kommunale Gebäude oder Krankenhäuser. Bereits seit Januar 2021 können Zuschüsse für BEG-Einzelmaßnahmen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden.

 

Mit der BEG wird die energetische Gebäudeförderung in Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 vollständig neu aufgestellt und weiterentwickelt. Mit ihr sollen künftig noch stärkere Anreize für Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien und damit ein entscheidender Beitrag zur Erreichung der Energie- und Klimaziele 2030 im Gebäudesektor gesetzt werden. Die Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien wird mit der BEG erstmals unter einem Dach zusammengeführt. Bei Neubauten und Komplettsanierungen wird der Einsatz erneuerbarer Energien noch stärker prämiert. Gleichzeitig wird es neue Förderangebote für besonders ambitionierte Sanierungen und Neubauten geben. Für Bürgerinnen und Bürger bietet die BEG künftig außerdem mehr Flexibilität: Es werden sowohl Zuschuss- als auch als Kreditförderungen angeboten. Zugleich reduziert sich der bürokratische Aufwand: Mit der BEG ersetzt ein einziges Förderprogramm vier bestehende Förderprogramme. In Zukunft reicht daher ein Antrag aus, um sämtliche Förderangebote nutzen zu können.

SB (11.03.2021)

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