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Kein Alkohol in öffentlichen Verkehrsmitteln!

Jeder, der häufiger mit Bus und Bahn unterwegs ist, hat es schon einmal erlebt: Alkoholisierte Personen, die pöbeln, randalieren oder aggressiv werden. Damit Bürgerinnen und Bürger sich in öffentlichen Verkehrsmitteln sicherer fühlen, fordert die Gewerkschaft der Polizei (GdP) ein Alkoholverbot in Bussen und Bahnen. Oliver Malchow, Bundesvorsitzender der GdP, erklärt, warum alle davon profitieren würden.

Verkehrsbetriebe sollten ihr Hausrecht nutzen 

Sicher mit Bus und Bahn unterwegs

© Petair, fotolia 

 

Jeder, der häufiger mit Bus und Bahn unterwegs ist, hat es schon einmal erlebt: Alkoholisierte Personen, die pöbeln, randalieren oder aggressiv werden. Damit Bürgerinnen und Bürger sich in öffentlichen Verkehrsmitteln sicherer fühlen, fordert die Gewerkschaft der Polizei (GdP) ein Alkoholverbot in Bussen und Bahnen. Oliver Malchow, Bundesvorsitzender der GdP, erklärt, warum alle davon profitieren würden.

Herr Malchow, warum sollte das Konsumieren von Alkohol in öffentlichen Verkehrsmitteln verboten werden? 

Wir haben in den letzten Jahren festgestellt, dass die meisten Belästigungen anderer Fahrgäste, aggressives Verhalten, Sachbeschädigungen oder andere Bedrohungslagen oft in Zusammenhang mit exzessivem Alkoholkonsum verübt werden. Aufgrund der Häufung dieser Delikte sind wir der Meinung, dass die betroffenen Verkehrsbetriebe darüber nachdenken sollten, Betrunkenen das Fahren in ihren Bussen und Bahnen zu verbieten. Öffentliche Verkehrsmittel gehören zum öffentlichen Raum. Sie sind für alle da und jeder sollte das Recht haben, Busse und Bahnen unbehelligt nutzen zu können. Das wird immer schwieriger und deshalb sagen wir: Kein Alkohol in Bussen und Bahnen. 

Gibt es denn schon konkrete Erfahrungen mit solchen Alkoholverboten? 

Einige Verkehrsbetriebe wie die in Köln oder Hamburg setzen das Alkoholverbot in ihren Fahrzeugen schon seit einiger Zeit um. In Hamburg hat der Innensenator dazu jetzt ganz aktuell Bilanz gezogen: Die Maßnahme hat sich dort deutlich bewährt – es gibt seit der Einführung des Alkoholverbots weniger Belästigungen und Straftaten in den öffentlichen Verkehrsmitteln. Dieses Resultat unterstützt natürlich unsere Auffassung. 

Oliver Malchow

Bundesvorsitzender der GdP, © GdP 

Würde ein bundesweites Gesetz dazu nicht noch mehr bringen? 

Ein Gesetz auf Bundesebene festzulegen wäre schwierig – und auch nicht zielführend. Weil es kein flächendeckendes Problem ist, sondern ein Phänomen, das hauptsächlich in Großstädten oder dichter besiedelten Regionen auftritt. Deshalb sollte man es auch nur dort umsetzen, wo viele Menschen unterwegs sind und wo öffentliche Verkehrsmittel intensiv genutzt werden. Denn dort gibt es Bürgerinnen und Bürger, die öffentliche Verkehrsmittel meiden – weil sie sich aufgrund von möglichen Belästigungen unwohl fühlen oder Angst haben. Zuständig für ein Alkoholverbot wären hier die Verkehrsbetriebe. Sie müssten das für ihre Fahrzeuge und Haltestellen im Rahmen ihres Hausrechts anordnen. 

Wie könnte das denn konkret aussehen? 

In erster Linie sagen wir, dass Verkehrsbetriebe dafür sorgen sollen, dass alkoholisierte Personen einfach nicht mehr bei ihnen mitfahren dürfen. Erst in zweiter Linie geht es uns um eine strafrechtliche Verfolgung. Die Kontrolle, dass das Alkoholverbot eingehalten wird, läge natürlich auch bei den Betrieben. Dies ist vielleicht mit einem personellen Mehraufwand verbunden. Auf der anderen Seite ist diese Maßnahme sicherlich aber auch eine Maßnahme zur Steigerung der Attraktivität der Verkehrsbetriebe. Denn: Wenn mehr Menschen Busse und Bahnen nutzen, weil sie sich sicherer fühlen, bringt den Betrieben das auch finanzielle Vorteile. Außerdem könnten die Kosten für die Beseitigung von Schäden zurückgehen, die durch Vandalismus entstehen. Dass man solche Dinge manchmal auch auf recht einfache Weise lösen kann, sieht man beim Thema Schwarzfahren. In vielen Städten kann man zum Beispiel in Bussen abends nur noch vorne beim Fahrer einsteigen und muss dort seinen Fahrschein vorzeigen. Dadurch lässt sich die Schwarzfahrerquote sehr leicht und effizient beeinflussen – sie tendiert gegen null. Denn niemand kommt mehr ohne Fahrausweis in den Bus, man braucht keine zusätzlichen Kontrollen. Vielleicht gibt es auch eine ähnliche Möglichkeit, mit alkoholisierten Personen umzugehen. 

Viele denken jetzt sicher: Aber gerade wenn ich Alkohol getrunken habe, soll ich doch mit Bus und Bahn fahren – und das Auto stehen lassen… 

Es geht uns ganz klar nicht um die Personen, die in Ruhe ein paar Bier trinken und dann mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs sind. Es geht um exzessiven Alkoholkonsum in Verbindung mit aggressivem Verhalten. Die Menschen, die ein solches Verhalten an den Tag legen, müssen damit rechnen, dass dieses Verhalten nicht erwünscht ist und sie deshalb keine Busse und Bahnen mehr nutzen dürfen. Eigentlich profitieren von einer solchen Regelung alle: Für die Fahrgäste ist es ein Schutz vor Pöbeleien und Gewalttaten, für die Verkehrsbetriebe bedeutet es mehr zufriedene Fahrgäste und weniger Sachbeschädigungen und die Polizei muss weniger Straftaten im öffentlichen Verkehr bearbeiten. SW (23.08.2013) 

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