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Urheberrecht im Internet

Texte, Musik und Bilder von anderen Internetseiten auf die eigene Homepage zu stellen oder in sozialen Netzwerken zu verbreiten, kann einem schnell viel Ärger einbringen. Denn gerade im Internet ist nicht immer auf Anhieb nachvollziehbar, wer der Urheber einer Datei ist und welche Inhalte überhaupt geschützt sind. Tatsächlich ist das Urheberrecht eines der am wenigsten geachteten Rechte im Netz. PolizeiDeinPartner erklärt, was im Internet erlaubt ist, und was nicht.

Wann mache ich mich strafbar?

Wer sich im Internet ungenehmigt an den Werken anderer Menschen bedient und diese kopiert, verletzt das Urheberrecht

© Kaarsten, fotolia

 

Texte, Musik und Bilder von anderen Internetseiten auf die eigene Homepage zu stellen oder in sozialen Netzwerken zu verbreiten, kann einem schnell viel Ärger einbringen. Denn gerade im Internet ist nicht immer auf Anhieb nachvollziehbar, wer der Urheber einer Datei ist und welche Inhalte überhaupt geschützt sind. Tatsächlich ist das Urheberrecht eines der am wenigsten geachteten Rechte im Netz. PolizeiDeinPartner erklärt, was im Internet erlaubt ist, und was nicht.

Laut einer repräsentativen Umfrage im Auftrag von eco – Verband der Internetwirtschaft e. V. kennen über Zweidrittel der Deutschen die aktuellen Regelungen zum Umgang mit urheberrechtlich geschützten Inhalten im Internet nicht oder halten sie für wenig verständlich. Vor allem Jugendliche, die gerne die aktuellste Musik und die neusten Filme besitzen wollen, tappen schnell ungewollt in teure Abmahn-Fallen. Deshalb ist es wichtig, ihnen bewusst zu machen, was im Internet erlaubt ist und welche Gefahren hinter harmlos wirkenden Download- und Streaming-Portalen stecken. Die Grundregel lautet: Wer sich im Internet ungenehmigt an den Werken anderer Menschen bedient und diese kopiert, verletzt das Urheberrecht. Das gilt für Filme und Musik genauso wie für Texte, Bilder, Grafiken und Karten. Auch wenn das Urheberrecht im Detail sehr komplex ist, gibt es eine einfache Regel: Wer fremde Werke online stellen will, muss vorher den Rechteinhaber fragen – andernfalls drohen Abmahnungen, Klagen oder sogar eine strafrechtliche Verfolgung. Besonders Tauschbörsen werden von der Unterhaltungsindustrie und anderen Rechteinhabern systematisch nach illegal eingestellten Inhalten durchsucht.

Wer mehr wissen will: Die EU-Initiative „klicksafe“ für mehr Sicherheit im Netz hat in Kooperation mit der Informationsplattform iRights.info ein Online-Quiz zum Thema Urheberrecht im Internet entwickelt. Außerdem geben die beiden Portale die Themenreihe „Spielregeln im Internet“ heraus, die auf viele weitere Aspekte zu Rechtsfragen im Internet eingeht.

Sonderfall Privatkopien

Speichert man Musik, Bilder, Videos oder Texte für private Zwecke aus dem Internet, verstößt das nicht gegen das Urheberrecht. „Private Zwecke“ bedeutet, dass diese Dateien nur im Freundes- bzw. Familienkreis verbreitet und nicht mehr als sieben Kopien angefertigt werden. Wichtig ist, dass diese Dateien legal ins Internet gelangt sind. Anders verhält es sich, wenn diese Dateien öffentlich gemacht werden, zum Beispiel auf einer Webseite oder in den sozialen Medien. Wer hier etwas hochlädt, muss entweder der Urheber dieser Dateien sein oder vorher die Erlaubnis beim Rechteinhaber eingeholt haben. Texte müssen immer ordnungsgemäß zitiert werden. Ob das eigene Facebook-Profil als privater Raum Raum gilt, ist derzeit noch nicht endgültig geklärt.

Aus für ACTA-Abkommen

Das 2007 ins Leben gerufene „Anti-Counterfeiting Trade Agreement“ (kurz ACTA) sollte Mindeststandards für den Kampf gegen Produktpiraterie und Urheberrechtsverletzungen in allen Teilnehmerstaaten schaffen. Gegenstand des Abkommens waren sowohl Imitate von Markenkleidung und gefälschten Medikamenten als auch unerlaubte Kopien von Musik, Filmen und Software. Nach den anhaltenden Protesten in der Öffentlichkeit hat das Europäische Parlament das umstrittene Abkommen im Juli 2012 abgelehnt. Für heftige Kontroversen sorgte unter anderem das Kapitel „Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums in der digitalen Umwelt“, das einen verschärften Schutz von Urheberrechten im Internet vorsah. Kritiker bemängelten unter anderem eine massive Überwachung der User durch die Provider und befürchteten weltweite Internetsperren. Seit dem Scheitern von ACTA fehlt bis heute eine international einheitliche Lösung, wie Urheberrecht im Internet geregelt sein soll.

(KL 31.03.2017)

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