Elektronische Fußfessel
Der Einsatz soll Straftaten vorbeugen

Extremistische Gefährder könnten künftig eine Fußfessel tragen
© HMdJ
Mit der elektronischen Fußfessel werden bislang vor allem rückfallgefährdete Gewalt- und Sexualstraftäter überwacht. Sie sendet GPS-Daten an die Polizei, wo sich der Träger momentan befindet. Betritt der Überwachte einen für ihn verbotenen Bereich, wird Alarm ausgelöst. Mit einem neuen Gesetz sollen die Behörden auch extremistische Gefährder besser überwachen können.
Mehr Sicherheit vor Straftätern
Der Anschlag des Islamisten Anis Amri auf einem Berliner Weihnachtsmarkt am 19. Dezember 2016 löste eine Debatte über verschärfte Gesetze im Umgang mit extremistischen Gefährdern aus. Gefordert wurde auch, die elektronische Fußfessel für die Überwachung von Islamisten einzusetzen. Aber ist dieses Mittel für die Eindämmung von Terrorgefahren überhaupt geeignet? Im Rahmen der Führungsaufsicht tragen Straftäter in Deutschland solche Fußbänder mit GPS-Sender, wenn bei ihnen auch nach einer langjährigen Haftstrafe die Gefahr besteht, dass sie weitere Straftaten begehen. Ein Sexualstraftäter darf sich dann während der Führungsaufsicht nicht in die Nähe einer Schule oder eines Kindergartens begeben. „Der Aufenthaltsort wird aber nur geprüft, wenn der Proband sich nicht an die Auflagen hält“, erklärt Dr. Alexander Kolz, Richter am Landgericht und im Hessischen Justizministerium für die elektronische Überwachung von Straftätern zuständig. Die Daten werden für zwei Monate gespeichert und dürfen nur zur Überprüfung eines Weisungsverstoßes oder beim Verdacht auf eine neue Straftat verwendet werden. Löst die elektronische Fußfessel Alarm aus, reagiert die Gemeinsame Überwachungsstelle der Länder (GÜL) in Bad Vilbel umgehend.
Nähert sich der Proband einer Verbotszone, entscheiden die Mitarbeiter der GÜL je nach Einschätzung der Gefahrenlage, ob sie ihn zunächst telefonisch auf den drohenden Auflagenverstoß hinweisen und davon abzubringen versuchen, oder ob sie stattdessen die Polizei verständigen. Die Probanden müssen die Fußfessel jederzeit tragen und darauf achten, dass sie den Akku des Geräts alle 24 Stunden aufladen. Auch beim Aufladen kann der Träger die Fessel nicht abnehmen, was ihn in seiner Mobilität beträchtlich einschränkt. „Die Fußfessel ist insofern auch eine ganz faktische Beeinträchtigung der Lebensverhältnisse“, betont Kolz. „Ist der Akku leer, hat das denselben Effekt wie wenn der Träger eine Verbotszone betritt oder versucht, die Fessel zu entfernen.“ Das Gerät schlägt Alarm und die GÜL wird informiert. Einem Rückfall in die Straffälligkeit soll damit vorgebeugt werden. Indem die Träger wissen, dass sie überwacht werden, steigt bei vielen die Hemmschwelle, erneut eine Straftat zu begehen. Bislang habe man mit dem Einsatz der elektronischen Fußfessel durchweg positive Erfahrungen gemacht, berichtet Kolz: „Die Probanden sind grundsätzlich kooperationsbereit und bestrebt, ihre Auflagen einzuhalten und wieder ein Leben ohne diese Einschnitte zu erreichen.“
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