< Die Frauen wollen nur, dass es aufhört

Erschlichene Vertragsabschlüsse

Die Tradition des „Haustürgeschäfts“ hat heute oft einen betrügerischen Hintergrund: Verkäufer sprechen Sie an der Wohnungstür an, bei Kaffeefahrten, auf der Straße oder bei Freizeitveranstaltungen. Wir sagen Ihnen, worauf Sie achten sollten.

Wie Sie sich schützen können

Lesen Sie sich Verträge genau durch!

© independent light, MEV-Verlag

 

Die Tradition des „Haustürgeschäfts“ hat heute oft einen betrügerischen Hintergrund: Verkäufer sprechen Sie an der Wohnungstür an, bei Kaffeefahrten, auf der Straße oder bei Freizeitveranstaltungen. Wir sagen Ihnen, worauf Sie achten sollten.

Unseriöse Werber wollen Ihnen Zeitungs- und Zeitschriftenabonnements, Handwerkerdienstleistungen, Versicherungen und vieles andere mehr verkaufen. Manche möchten Sie auch als Mitglied für einen gemeinnützigen Verein werben. Die Täter versuchen, die 14-tägige Widerrufsregelung zu unterlaufen, die für viele dieser Art von Geschäften gilt. Sie sollen als Kundin oder Kunde über den Vertragsabschluss getäuscht werden oder der Vertrag mit Ihnen soll verfälscht werden. Das geht ganz einfach: Die Täter tragen zum Beispiel ein in der Vergangenheit liegendes Datum ein, die Adresse des werbenden Unternehmens ist nicht leserlich oder sie weisen nicht auf das Widerrufsrecht hin. Wenn gemeinnützige Organisationen mit solch wenig seriösen Werbern zusammenarbeiten, ist dies besonders ärgerlich. Deren aggressive Art zerstört Ihre die Spendenbereitschaft auch für andere gute Zwecke.

Was kann ich tun?

Vier Tipps der Polizeiberatung Baden-Württemberg:

  • Lassen Sie sich Zeit! Unterschreiben Sie nichts unter Zeitdruck und lassen sich nicht beeinflussen oder verwirren.
  • Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht genau verstanden haben. Unterschriften sind nie „reine Formsache“, mündliche Absprachen immer unwirksam. Leisten Sie niemals für angebliche Geschenke eine Unterschrift!
  • Achten Sie auf Datum und Unterschriften. Die Belehrung über das Widerrufsrecht muss im Vertrag gesondert unterschrieben werden – ein fehlendes oder falsches Datum gefährdet Ihr Widerrufsrecht!
  • Fordern Sie eine Vertragsdurchschrift, auf der Name und Anschrift des Vertragspartners deutlich lesbar sind.

Weitere Infos für Polizisten

Ordnungsamt und Polizei treten in Offenbach gemeinsam auf

Das gesellschaftliche Klima in den Städten wird vielerorts rauer. Es...[mehr erfahren]

Schulwegplan

Sichere Routen kennen und Gefahrenstellen meiden

Sobald Kinder eingeschult werden, sind sie häufig das erste Mal...[mehr erfahren]

Fragen zur Selbstkontrolle, ob man noch verkehrstüchtig ist

Die Entscheidung für den richtigen Zeitpunkt, ab wann man nicht mehr...[mehr erfahren]

Interview mit Frank Buckenhofer, GdP Zoll

Im Jahr 2022 wurden laut BKA knapp 23.000 Fälle von Geldwäsche in...[mehr erfahren]

Vereinfachte Regelung sorgt für Klarheit

Bei Unfällen können schon wenige Minuten über Leben und Tod der Opfer...[mehr erfahren]