Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen
Die angebliche Therapie macht krank
Die von der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld in Auftrag gegebene Studie kam zum Ergebnis, dass die vermeintlichen „Therapien“ vielmehr schwere gesundheitliche Schäden bei den Betroffenen verursachen können. Sie können zu schweren Depressionen, Angsterkrankungen sowie zum Verlust sexueller Gefühle führen und Suizidgedanken auslösen.
„Von den Betroffenen, die in unserer Fachkommission ausgesagt haben, war am Anfang der „Therapie“ keinem so richtig bewusst, dass sie in einen „Umpolungsversuch“ ihrer sexuellen Identität hineingeraten waren. Sie suchten in einer persönlichen Krise therapeutischen Rat und sollten plötzlich Maßnahmen anwenden, die auf das Ablegen ihrer sexuellen Orientierung abzielten“, berichtet Litwinschuh-Barthel. Einer lesbischen Frau aus Bayern wurde von ihrer Therapeutin empfohlen, sie müsse „mit ihrem besten Freund schlafen“, um ihre Homosexualität abzulegen. Und Bastian Melcher geriet an einen Arzt, der einen Exorzismus an ihm durchführte, da er vom Teufel besessen sei. „Die Anbieter von solchen zweifelhaften Praktiken reden den Betroffenen ein, dass ihre Homosexualität ein Makel oder eine Krankheit sei, die geheilt werden könne und auch müsse. Ihnen wird suggeriert, dass sie als heterosexueller Mensch ein glücklicheres Leben führen würden“, erklärt der Stiftungsvorsitzende.
Mehr Akzeptanz für sexuelle Vielfalt
Das am 23. Juni 2020 in Kraft getretene Gesetz zum Verbot von Konversionsbehandlungen hält der Stiftungsvorsitzende Jörg Liwinschuh-Barthel für ein wichtiges Signal des Staates, das die Akzeptanz von Homosexualität und Geschlechtervielfalt in der Gesellschaft weiter stärken könnte: „Das hohe Strafmaß dürfte die Anbieter solcher Praktiken abschrecken und verhindern, dass Menschen solche Methoden unterstützen oder dafür werben.“ Neben dem Verbot solcher Praktiken sei aber auch eine stärkere Unterstützung der Betroffenen notwendig, die mit ihrer Homosexualität aus verschiedensten Gründen hadern: „So regten wir die Einrichtung einer Beratungsstelle bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) an“, sagt Litwinschuh-Barthel.
Hier finden Sie die wissenschaftliche Bestandsaufnahme von Erkenntnissen über sogenannte „Konversionsbehandlungen“ der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld.
„Darüber hinaus könnte auch die Polizei ein deutliches Signal senden, um junge Betroffene oder Eltern zu ermutigen, eine Konversionsbehandlung zur Anzeige zu bringen.“ Denn oft versuchen die Anbieter im Nachgang, die Betroffenen und ihre Familien unter Druck zu setzen, um sie vom Erstatten einer Anzeige abzuhalten. „Dadurch sind viele solcher Behandlungsversuche erst gar nicht an die Öffentlichkeit gelangt“, beklagt Jörg Litwinschuh-Barthel und hofft, dass das Verbot viele Menschen auch zum Umdenken bewegt: „Wir leben in einer offenen Gesellschaft, die von Vielfalt geprägt ist. Aber trotzdem erfahren Schwule, Lesben und Transgender auch heute noch viel Anfeindung und trauen sich deshalb nicht, ihre sexuelle oder geschlechtliche Orientierung offen zu leben.“
AL (22.06.2020)
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