Neue Regeln, Strafen sowie Schilder für Verkehrsteilnehmer
Besondere Regelungen für Carsharingfahrzeuge
Die 54. Änderungs-Verordnung von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften (BHBl. I 2020 Seite 814) dient unter anderem der Ausfüllung der Verordnungsermächtigungen des Carsharinggesetz (CsgG) vom 5. Juli 2017 (BGBl. I S. 2230), mit dem die Bundesregierung das Ziel verfolgt, die Verwendung von Carsharingfahrzeugen im Rahmen stationsunabhängiger oder stationsbasierter Angebotsmodelle zur Verringerung insbesondere klima- und umweltschädlicher Auswirkungen des motorisierten Individualverkehrs zu fördern.
Bisher gab es in der StVO keine Rechtsvorschriften, die eine Parkbevorrechtigung und Anordnung der Parkgebührenbefreiung auf der Grundlage entsprechender Gebührenordnungen der Länder oder Gebührensatzungen der Kommunen für Carsharingfahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum sowie die dafür erforderliche Kennzeichnung der Fahrzeuge zur Förderung des Carsharing ermöglichten. Länder und Kommunen haben aber ein hohes Interesse an der Einräumung solcher Parkprivilegien aus nicht-ordnungsrechtlichen Gründen.
Mit der 54. ÄndVO wird zum einen zur Förderung einer nachhaltigen umwelt- und klimafreundlichen Mobilität eine Regelung geschaffen, die die Grundlage für die Darstellung der Parkvorberechtigung bildet. Zum anderen wird die Möglichkeit zur Einführung von Parkvorbevorrechtigungen für Carsharingfahrzeuge geschaffen. Deshalb werden diesbezüglich ein neues Sinnbild, das als Grundlage für Zusatzzeichen Carsharing-Fahrzeugen bevorrechtigtes Parken ermöglicht, und eine Plakette zur Kennzeichnung der Carsharing-Fahrzeuge, die gut sichtbar an der Windschutzscheibe zu befestigen ist, eingeführt.
Auf Grund der zwischenzeitlichen Diskussion über diese Verschärfung denkt der Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, Herr Scheuer, darüber nach, sie wieder rückgängig zu machen. Die politische Diskussion darüber ist nunmehr voll entbrannt. Wie sie endet, kann derzeit noch nicht prognostiziert werden.
Sie finden den zur Zeit noch gültigen Stand hier in unserer Broschüre "Verkehrswissen kompakt".
Weitere Infos für Polizisten
Auf Streife mit der Kölner Fahrradpolizei
Die Ampel ist rot, die Autos stauen sich und ein Radfahrer schlängelt...[mehr erfahren]
Der europäische AI-Act
Glaubt man Experten, wird Künstliche Intelligenz (KI) unser Leben...[mehr erfahren]
Polizeiarbeit mit der Prognosesoftware „Precobs“
Angelehnt an die mit hellseherischen Fähigkeiten ausgestatteten...[mehr erfahren]
Silvesterausschreitungen in Berlin aus Sicht der Gewerkschaft der Polizei
Die Ausschreitungen an Silvester in Berlin und anderen Orten...[mehr erfahren]
Erfahrungen mit der zweiten Generation
Im Frankfurter Kneipenviertel Alt-Sachsenhausen waren im Jahr 2013...[mehr erfahren]
Aktivitäten
Service
Audio Podcasts
Hier finden Sie alle Podcasts
Präventionsvideos
"Ein Bild sagt mehr als tausend Worte". Und gerade mit bewegten Bildern werden wir alle viel leichter erreicht als mit nüchternen Informationsmaterialien, die nur den Verstand ansprechen. Hier finden Sie die Präventionsvideos.
Schützen Sie Ihre Immobilie gegen Einbruch!
Erklärung einschlägiger Präventions-Begriffe
Beliebte Artikel
Blechschaden, Nachbarschaftsstreit, Prügelei: Wann sollte man die Polizei rufen?
Bei Wohnungseinbrüchen, schweren Unfällen oder Körperverletzungen ist...[mehr erfahren]
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser
Wer viel im Internet einkauft, kann bei seinen Zahlungen und...[mehr erfahren]
Wer den Unterschied nicht kennt, kann sich strafbar machen
Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt, sondern wird in schweren...[mehr erfahren]