Unfall-Gaffer müssen mit Strafen rechnen
Behinderung von Rettungskräften ist kein Kavaliersdelikt
Die Polizei hat zunehmend mit Schaulustigen zu tun, die Rettungseinsätze behindern
© bildwerfer, fotolia
Szenen mit Schaulustigen, die verunglückte Personen nach Unfällen fotografieren und filmen, werden in Deutschland immer häufiger. Ein Beispiel: Im April 2016 wird ein zehnjähriges Mädchen in der Nähe des Hagener Hauptbahnhofs von einem Auto angefahren und schwer verletzt. Innerhalb kurzer Zeit versammeln sich mehrere hundert Menschen, die das Ganze mit ihren Smartphones aufnehmen – und damit die Rettungskräfte massiv bei ihrer Arbeit behindern. Mehrere Streifenwagen sind nötig, um die Menge im Zaum zu halten. Polizisten werden sogar gefragt, ob sie mal zur Seite gehen können, damit man besser filmen kann. Der Facebook-Post „Schämt Euch, ihr Gaffer vom Hauptbahnhof!“ der Polizei Hagen sorgte daraufhin deutschlandweit für Aufsehen: „Um das Mädchen in Ruhe behandeln zu können, hat es die Feuerwehr mit weißen Tüchern verdeckt. Aber selbst das hat Euch nicht daran gehindert, mit Euren Smartphones in der Hand angelaufen zu kommen und über die Tücher zu gaffen. Das ist wirklich der Gipfel der Skrupellosigkeit.“ Die Politik will schärfere Gesetze auf den Weg bringen, die penetrante Gaffer härter bestraft. Sascha Braun, Justiziar der Gewerkschaft der Polizei (GdP), erklärt, warum das Behindern von Rettungskräften jetzt schon Strafen nach sich ziehen kann.
Rettungskräfte zu behindern ist ordnungswidrig
„Die momentane Rechtslage zu dem Thema ist nicht ganz einfach“, so der Experte. „Es kommt darauf an, wie ich ein Geschehen verfolge – was ich dabei mache, und was ich dabei nicht mache.“ Grundsätzlich erlaubt: Jeder Mensch darf aus der Entfernung, wenn er niemanden behindert, Rettungsszenen beobachten. Dazu gehören auch Unglücksfälle sowie Feuerwehr- und Polizeieinsätze. Doch es gibt klare Einschränkungen: Wer die Rettungskräfte bei ihrer Arbeit behindert, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die ein Bußgeld nach sich ziehen kann. Die Höhe der Strafe hängt dabei vom Grad der Behinderung ab. „Wenn ich den Rettungskräften im Weg stehe, Absperrungen übertrete und am Unfallort herumlaufe, auf der Autobahn keine Rettungsgasse bilde oder bei Blaulichtsignal die Fahrbahn nicht frei mache – all das ist Behinderung und damit ordnungswidrig.“ Die Polizei, und je nach Bundesland auch die Feuerwehr, kann Platzverweise erteilen. Leistet man diesen nicht Folge oder wehrt man sich sogar dagegen, kann das als Widerstandshandlung gelten, die ebenfalls bestraft werden kann.
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