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EU-Datenschutz und digitale Sorglosigkeit

Durch die Digitalisierung wachsen die Anforderungen an den Datenschutz für Firmen und Institutionen, aber auch für die Bürgerinnen und Bürger. Andrea Voßhoff, Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, spricht im Interview mit PolizeiDeinPartner über die EU-Datenschutz-Grundverordnung, automatisiertes Fahren und Forderungen an den Datenschutz von morgen.

Ein Gespräch mit der Bundesdatenschutzbeauftragen


Individuelle Daten der Internetnutzer müssen geschützt werden

© lassedesignen, fotolia

 

Durch die Digitalisierung wachsen die Anforderungen an den Datenschutz für Firmen und Institutionen, aber auch für die Bürgerinnen und Bürger. Andrea Voßhoff, Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, spricht im Interview mit PolizeiDeinPartner über die EU-Datenschutz-Grundverordnung, automatisiertes Fahren und Forderungen an den Datenschutz von morgen.

Frau Voßhoff, nach langer Verhandlung haben sich der Europäische Rat, das Europäische Parlament und die Europäische Kommission am 15. Dezember 2015 über den Inhalt der EU-Datenschutz-Grundverordnung geeinigt. Wie bewerten Sie die gemeinsame Grundverordnung?

Die ab dem 25. Mai 2018 geltende Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist grundsätzlich positiv zu bewerten. Die rasante Entwicklung der Digitalisierung hat viele unserer Lebensbereiche nachhaltig durchdrungen. Die damit verbundene globale und allgegenwärtige Verarbeitung personenbezogener Daten verlangt zum Schutz unseres Persönlichkeitsrechts einen Rechtsrahmen, der nicht an Staatsgrenzen haltmacht. Sind Daten global, muss auch der Schutz international sein. Mit dem künftig unmittelbar in den EU-Mitgliedsstaaten geltenden Datenschutzrecht ist dazu ein wichtiger Schritt getan worden.

Welche Änderungen bringt das neue Datenschutzrecht Ihrer Ansicht nach für Menschen in Europa mit sich?

Die Datenschutzrechte der Menschen in Europa werden gestärkt. Mehr Informationspflichten der Unternehmen und mehr Transparenz sind Beispiele dafür. Bürgerinnen und Bürger erhalten auch mehr Rechte. Dazu gehört in Zukunft etwa auch das Recht auf Datenportabilität: Wer von einem sozialen Netzwerk zu einem neuen wechselt oder sich einen neuen Stromanbieter sucht, muss nicht mehr alle Daten mühsam neu eingeben. Die Datenschutz-Grundverordnung gibt den Bürgerinnen und Bürgern das Recht, ihre Daten zu einem neuen Anbieter „mitzunehmen“. Der bisherige Anbieter muss dafür die Daten in einem standardisierten maschinenlesbaren Format aushändigen. Der neue Anbieter ist verpflichtet, diese Daten zu übernehmen und in seine Systeme einzupflegen.

Andrea Voßhoff

Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, © Bundesregierung/Kugler

Welche Auswirkungen hat die EU-Datenschutz-Grundverordnung auf Sie und Ihre Arbeit?

Die DSGVO sieht für alle europäischen Aufsichtsbehörden eine stärkere und verbindliche Zusammenarbeit untereinander zur einheitlichen Rechtsdurchsetzung vor. Für Unternehmen, die in Europa über mehrere Niederlassungen verfügen, wird die Aufsichtsbehörde des EU-Staates, in dem das Unternehmen seinen Hauptsitz oder seine Hauptniederlassung hat, ab Mai 2018 der einzige Ansprechpartner bei Datenschutzfragen sein. Die europäischen Aufsichtsbehörden werden stärker in künftig geltende Verfahren der Datenschutzfolgeabschätzung neuer Produkte sowie im Bereich der Zertifizierung eingebunden und erhalten zusätzliche Sanktionsmöglichkeiten. Für all dies müssen sich die Aufsichtsbehörden organisatorisch und personell neu aufstellen. Auch sind sie verstärkt in ihrer beratenden Funktion gegenüber der Politik, Behörden, Unternehmen und den Bürgerinnen und Bürger gefragt.

Automatisiertes Fahren und digitalisierte Verkehrssysteme sind aktuell ein viel diskutiertes Thema. Welche Forderungen haben Sie an die Mobilität der Zukunft, um den Datenschutz des Einzelnen sicherzustellen?

In modernen Fahrzeugen sammeln bereits heute unzählige Sensoren Daten zum Fahrverhalten und den zurückgelegten Wegen. Daraus lassen sich detaillierte Persönlichkeitsprofile erstellen. Die Vernetzung von Fahrzeugen untereinander und mit den Systemen der Hersteller oder Dritter vergrößert das bei Smartphones bekannte Risiko der unkontrollierbaren Weitergabe personenbezogener Daten ganz erheblich. Dies wiegt besonders schwer, da für Nutzende häufig nicht transparent ist, wie viele Daten durch ihr Fahrzeug erhoben und welche davon an Hersteller oder Service-Dienstleister weitergeleitet werden. Fahrerinnen und Fahrer müssen daher jederzeit die volle Hoheit über die Verwendung personalisierbarer Fahrzeugdaten haben. Grundsätzlich sollten sie über jede Datenverwendung im Sinne einer vollständigen Transparenz unterrichtet werden. Damit dies möglich ist, sind datenschutzgerechte Technologien und Voreinstellungen notwendig. Hier sind vor allem die Hersteller gefragt.

Welche Ziele und Schwerpunkte setzen Sie sich im Bereich Datenschutz und Datensicherheit für die nächsten Jahre?

Zunächst ist im Jahr 2018 der Start der mit der DSGVO verbundenen neuen Aufgaben vorrangiges Ziel. Eines der Schwerpunktthemen im Bereich des Datenschutzes und der Datensicherheit wird die weitere Begleitung der technologischen Entwicklung vernetzter Mobilität sein. Von grundsätzlicher Bedeutung und damit ein weiterer Schwerpunkt ist auch die zunehmende Digitalisierung unseres persönlichen Lebensumfeldes. Von der privaten Nutzung von Apps bis hin zum Internet der Dinge im Arbeitsleben und im Smart Home gilt es, datenschutzfreundliche Vorgaben einzufordern. Von besonderer Bedeutung ist es zudem, Kinder und Jugendliche stärker als bisher und frühzeitig für die datenschutzrechtlichen Risiken zu sensibilisieren. Dies sollte zum Bildungsauftrag der Schulen gehören. Der oft beschriebenen „digitale Sorglosigkeit“ gilt es, durch Information und Aufklärung entgegenzuwirken.

FL (15.12.2017)

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