Manipulierte Geldautomaten
Cash-Trapping
Eine weitere Betrugsmethode ist das so genannte „Cash-Trapping“ („Bargeld-Fangen“). Dabei versehen die Betrüger den Geldausgabeschacht des Geldautomaten mit einer unauffälligen Blende. Innen ist diese mit einer selbstklebenden Folie bestückt. An dieser Folie bleiben die Scheine haften. So wird verhindert, dass das vom Kunden abgehobene Geld an diesen ausgezahlt bzw. dass es vom Automaten wieder eingezogen wird. Der Kunde bemerkt davon nichts. Er erhält auf dem Automaten-Display lediglich den Hinweis auf eine Automaten-Störung. Nachdem der Kunde die Bank verlassen hat, entfernen die Betrüger die angebrachte Blende und holen sich das festgeklebte Geld aus dem Ausgabeschacht.
So schützen Sie sich vor Betrug am Geldautomaten:
- Geben Sie niemals Ihre PIN in den Türöffner am Eingang der Bank ein. Keine Bank verlangt als Zugang Ihre persönliche PIN!
- Benutzen Sie, wenn möglich, zum Türöffnen und Geld abheben jeweils unterschiedliche Karten.
- Geben Sie grundsätzlich Ihre PIN nur verdeckt ein – auch wenn keine anderen Personen in der Nähe sind. Das erschwert das Ausspähen der PIN per Kamera erheblich.
Achten Sie darauf, dass niemand Ihre PIN-Eingabe beobachtet, halten Sie Abstand zu anderen Personen und lassen Sie sich nicht von Fremden ablenken.
- Heben Sie, wenn möglich, immer am gleichen Geldautomaten Bargeld ab. Mögliche Veränderungen oder Manipulationen am Automaten fallen Ihnen dann schneller auf.
- Erfolgt der Abhebe-Vorgang an einem Automaten soweit ganz normal, das Geld wird aber nicht ausgezahlt, wenden Sie sich an einen Bankmitarbeiter oder rufen Sie die Polizei.
- Nutzen Sie keinen Geldautomaten, an denen Ihnen etwas Ungewöhnliches auffällt (z. B. nicht ganz fest sitzende Teile und Verblendungen, Klebespuren etc.)
- Informieren Sie umgehend die Polizei und die Bank, wenn Sie den Verdacht haben, dass ein Geldautomat manipuliert wurde.
- Haben Sie die Vermutung, dass Sie Opfer eines Automatenbetrugs geworden sind, sperren Sie umgehend Ihre Karte (Sperr-Notruf 116 116) und erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.
SBa (28.08.2020)
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