„Fahrrad sucht Anschluss“
Das richtige Schloss, das richtige Anschließen
Wer sein Fahrrad richtig sichert, kann viel zur Diebstahlprävention beitragen. Wollborn: „Wir appellieren hier an die Eigenverantwortung der Fahrradfahrer, ihr Fahrrad mit einem geeigneten Schloss richtig anzuschließen. Als Faustformel gilt dabei: Rund zehn Prozent des Neupreises des betreffenden Fahrrads sollten für ein Schloss ausgegeben werden. Ein gutes Schloss ist zudem mit einem VdS-Prüfsiegel zertifiziert. Tests zeigen außerdem, dass die so genannten Bügelschlösser mit die sichersten Schlösser sind.“ Diese ließen sich nicht so einfach durchtrennen wie etwa Spiralschlösser. Auch Speichenschlösser seien als Sicherung weniger geeignet, da sie nur einen Reifen blockieren, aber nicht das Rad fixieren. Dadurch lässt es sich leicht wegtragen. „Beim Anschließen sollte außerdem darauf geachtet werden, dass das Bügelschloss möglichst sowohl um den Hinterreifen als auch um den Rahmen gelegt und an dann einem festen Gegenstand befestigt wird“, betont der Experte.
Mit einem stabilen Bügelschloss an Reifen und Rahmen an einem festen Gegenstand fixiert – so sieht die richtige Fahrradsicherung aus
© F. Seidel (#115716998)
Fahrrad bei der Polizei registrieren lassen
Das Präventionsprojekt ist nur ein Baustein im Kampf gegen Fahrraddiebe. Neben dem richtigen Schloss und dem korrekten Anschließen kann jeder Fahrradbesitzer noch mehr tun, um seinen Drahtesel vor dreisten Dieben zu schützen. „Nach wie vor wichtig ist, sein Fahrrad bei der Polizei registrieren und sich einen Fahrradpass mit allen wichtigen Daten aushändigen zu lassen. Der dazugehörige Aufkleber auf dem Rad „Fahrrad registriert“ hat zudem abschreckende Wirkung – diese Räder werden tatsächlich etwas weniger gestohlen. Außerdem ist das Rad dem Besitzer sofort zuzuordnen, sollte es nach einem Diebstahl gefunden werden“, so Wollborn. Vorsicht sollte man beim Schnäppchenkauf auf eBay oder Flohmärkten walten lassen. „Ein hochwertiges Rad, das für einen Spottpreis angeboten wird, könnte gestohlen sein. Ist das der Fall, kann man daran kein Eigentum erwerben – auch wenn man dafür bezahlt hat. Wird das Rad dann später als gestohlen identifiziert, muss man es abgeben. Gleichzeitig droht dann noch eine Anzeige wegen Hehlerei“, warnt der Experte.
SW (29.07.2016)
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