Prävention kompakt
Auf diesen Seiten finden Sie nützliche Erklärungen von Begriffen rund um das Thema Prävention von A wie A.C.A.B. bis Z wie Zoll.
- Objektschutz
- Der Objektschutz durch Polizei, Militär und private Sicherheitsfirmen soll die Unversehrtheit, Funktionstüchtigkeit und Sicherheit von gefährdeten Gebäuden und Anlagen garantieren. Um Attacken abzuwenden, werden die Objekte bewacht.
- Online-Anzeige/Internetwache
- Mit einer Online-Anzeige wird digital über das Internet eine Strafanzeige gestellt, zum Beispiel bei einer Internetwache.
- Online-Durchsuchung
- Eine Online-Durchsuchung ist der geheime staatliche Zugriff auf Computer und Kommunikationsnetze zur Gefahrenabwehr, Terrorismusbekämpfung sowie zur Informationsbeschaffung der Nachrichtendienste.
- Opfer
- Opfer zu werden bedeutet in der Kriminologie, durch eine Straftat oder ein Ereignis physisch, psychisch und/oder materiell geschädigt zu werden.
- Opferentschädigungsgesetz
- Das Opferentschädigungsgesetz (OEG) regelt die staatliche Entschädigung für Opfer von Gewalttaten. Dabei gehen die Leistungen über die allgemeinen sozialen Sicherungssysteme und die Sozialhilfe hinaus.
- Opferschutz
- Der Bereich Opferschutz umfasst Maßnahmen zur Unterstützung von Menschen, die Opfer von Straftaten, insbesondere Gewalttaten wie etwa Raub, Körperverletzung oder eines Sexualdeliktes geworden sind.
- Opiate
- Opiate sind stark wirkende Schmerzmittel mit einem hohen physischen und psychischen Suchtpotenzial. Neben der schmerzstillenden und betäubenden Wirkung können sich auch Effekte wie Euphorie, Zufriedenheit und Angstfreiheit einstellen.
- Opportunitätsprinzip
- Das Opportunitätsprinzip (auch Entschließungsprinzip) beschreibt die juristische Entscheidungsfreiheit einer Behörde in einem festgelegten rechtlichen Rahmen.
- Ordnungsamt
- Ordnungsämter oder Ordnungsbehörden sind Teil der Kommunalverwaltung. Sie haben generell die Aufgabe der Gefahrenabwehr, das heißt, die Sicherheit und öffentliche Ordnung zu wahren.
- Ordnungswidrigkeit
- In der Hektik des Alltags passiert es hin und wieder, dass man vorsätzlich oder unbeabsichtigt Ordnungswidrigkeiten begeht – dazu zählt z. B. das „Knöllchen“ für falsches Parken oder das nicht gelöste Ticket in Bus oder Bahn.
- Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)
- Das Ordnungwidrigkeitengesetz (OWiG) bildet in Deutschland die rechtliche Grundlage für Verwaltungsbehörden, um Verwarnungs- oder Bußgelder verhängen zu können.
- Organisierte Kriminalität
- Organisierte Kriminalität (OK) bezeichnet die vom Gewinn- oder Machtstreben bestimmte planmäßige Begehung von Straftaten von mehr als zwei beteiligten Tätern über einen längeren oder unbestimmten Zeitraum.