Staatsanwaltschaft

Die Staatsanwaltschaft ist in Deutschland für die Strafverfolgung und -vollstreckung zuständig. Sie erhebt und vertritt die Anklage und leitet das Ermittlungsverfahren. Sie ist somit Ermittlungs-, Anklage- und Vollstreckungsbehörde.

Aufgaben 

Im Rahmen ihrer Ermittlungstätigkeit muss die Staatsanwaltschaft, wenn sie von dem Verdacht einer Straftat erfährt, sowohl belastende als auch entlastende Beweise zusammentragen. Dazu kann sie Auskunft von allen Behörden verlangen oder selbst Ermittlungen anstellen. In der Regel wird diese Aufgabe an die Polizei übertragen. Je nach Beweislage entscheidet sich, ob das jeweilige Verfahren eingestellt oder bei hinreichendem Tatverdacht Anklage bei Gericht erhoben wird. Als Vollstreckungsbehörde überwacht die Staatsanwaltschaft die Vollstreckung von Gerichtsurteilen – wie etwa die Zahlung von Geldstrafen, den Haftantritt oder die Haftdauer. 

Aufbau 

In der Regel gliedert sich die Staatsanwaltschaft in mehrere Bereiche, die sich mit unterschiedlichen Delikten befassen. Dabei handelt es sich meist um:

  • Kapitaldelikte
  • Wirtschaftskriminalität
  • Betäubungsmittelkriminalität
  • Jugenddelikte
  • Allgemeine Strafsachen 

Legalitäts- und Opportunitätsprinzip 

Das Legalitätsprinzip besagt, dass jede Straftat unabhängig von der Person verfolgt und geahndet wird. Es gewährleistet eine gerechte und unabhängige Strafverfolgung und ist die Grundlage einer fairen Justiz. Das Opportunitätsprinzip bietet der Staatsanwaltschaft die Möglichkeit, ein Strafverfahren einzustellen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind – etwa wenn die Schuld eines Täters gering erscheint. 

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