Grundgesetz

Im Grundgesetz (GG) ist die Verfassung für die Bundesrepublik Deutschland festgehalten. Es umfasst die wesentlichen staatlichen System- und Werteentscheidungen und steht über allen anderen deutschen Gesetzen.

Grundrechte

Ein wesentlicher Bestandteil des Grundgesetzes sind die Grundrechte der Menschen in Deutschland. Diese umfassen insgesamt 19 Artikel. Darin werden zum Beispiel das Recht

  • auf freie Persönlichkeitsentfaltung,
  • auf freie Meinungsäußerung,
  • auf freie Wahl des Berufs und der Arbeitsstätte,
  • auf einen freien Glauben,
  • auf körperliche Unversehrtheit,
  • sich friedlich versammeln zu dürfen sowie
  • Vereine und Gesellschaften gründen zu dürfen festgehalten.

Das Grundgesetz schreibt außerdem fest, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind und Frauen und Männer gleichberechtigt sind.

Allgemeine Inhalte

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland wurde 1949 verabschiedet. Insgesamt enthält es 146 Artikel. Für eine Änderung des Grundgesetzes ist die Zustimmung des Bundestages sowie des Bundesrates erforderlich. Die Artikel 1 und Artikel 20 sind grundsätzlich nicht veränderbar. Sie umfassen Grundsätzliches zur Unantastbarkeit der Menschenwürde und legen wichtige Prinzipien wie Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Sozialstaatlichkeit fest. Das komplette Grundgesetz ist auf den Seiten des  Bundestags einsehbar.

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