Artenschutz

Unter Artenschutz versteht man alle Aktivitäten, die zum Ziel haben, die Vielfalt in der Tier- und Pflanzenwelt zu erhalten und das ökologische Gleichgewicht sowie die natürlichen biologischen Funktionen aufrechtzuerhalten.

Schutz der biologischen Vielfalt 

Artenschutz bezieht sich ausschließlich auf wildlebende Tier- und Pflanzenarten, jedoch sollen nicht nur sie selbst, sondern auch ihre jeweiligen Lebensräume geschützt werden. Artenschutz ist enger mit dem Naturschutz als mit dem Tierschutz verbunden, da nicht das einzelne Tier oder die Pflanze im Mittelpunkt steht, sondern größere ökologische und biologische Zusammenhänge. Das übergeordnete Ziel sämtlicher Artenschutz-Organisationen ist daher in jedem Fall der Schutz der biologischen Vielfalt (Biodiversität). Die Weltnaturschutzunion International Union for Conservation of Nature and Natural Resources (IUCN) sowie einzelne Staaten und Bundesländer veröffentlichen regelmäßig so genannte Rote Listen gefährdeter Arten, die von „potenziell gefährdet“ bis „ausgestorben“ kategorisiert werden. 

Artenschutz in Deutschland 

In Deutschland existiert seit 1986 die Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV). Dort ist festgehalten, welche wildlebenden Tiere und Pflanzen unter Artenschutz stehen. Derzeit sind über 200 verschiedene Tier- und noch mehr Pflanzenarten aufgelistet. Einer der größten Verbände zum Artenschutz in Deutschland ist der Naturschutzbund Deutschland e. V. (NABU). Die wesentlichen Ziele von NABU sind

  • die Erhaltung von Lebensraum und Artenvielfalt
  • die Förderung einer nachhaltigen Land- Wald- und Wasserwirtschaft
  • die Stärkung des Bewusstsein für die Wichtigkeit des Naturschutzes in der Gesellschaft

Eine von NABU im Jahr 2012 durchgeführte Analyse zeigt bundesweite Mängel im Zustand des Natur- und Artenschutzes in Deutschland. So drohen beispielsweise der Große Bachvogel, der Kiebitz und das Rebhuhn in absehbarer Zeit zu verschwinden. Erfolge gibt es nur in Einzelfällen – etwa bei Otter, Biber, Uhu, Kranich oder Wolf. 

Globaler Artenschutz 

Zahlreiche wildlebende Tier- und Pflanzenarten sind global in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Seit 1973 kontrolliert das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) den Schutz von weltweit über 5.000 Tier- und 28.000 Pflanzenarten. Innerhalb der Europäischen Union wird das Abkommen durch die EG-Verordnung umgesetzt. Vor allem durch Tourismus werden viele Arten geschädigt – zum einen wird durch den fortschreitenden Bau von Hotelanlagen der natürliche Lebensraum vieler Pflanzen und Tiere zerstört, zum anderen bringen viele Touristen geschützte Pflanzen und Tiere illegal als Souvenir mit nach Hause oder betreiben Handel mit ihnen bzw. daraus hergestellten Erzeugnissen. 

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