Einbruchdiebstahl

Der Einbruchdiebstahl ist eine besonders schwere Form des Diebstahls, bei dem die Täter in ein Wohn- oder Geschäftsgebäude einbrechen, um dort Geld oder Gegenstände zu entwenden.

Wie Diebe einbrechen 

Die Täter und Motive bei Einbruchdiebstählen sind sehr unterschiedlich. Es gibt Einzeltäter (Beschaffungskriminalität von Drogensüchtigen), aber auch organisierte Einbrecherbanden. Vor allem Bandenchefs aus Rumänien, Litauen und Bulgarien schicken ihre Leute zum gezielten Einbruch nach Deutschland. Allerdings ist rund die Hälfte der überführten Einbrecher deutscher Herkunft. Generell gilt: Je größer die zu erwartende Beute ist, desto höher ist auch die kriminelle Energie der Täter. Einbrecher kommen in der Regel, wenn niemand im Haus oder in der Wohnung ist – also an Wochenende, in den Ferien und vornehmlich im Schutz der Dunkelheit. Je geringer das Entdeckungsrisiko und je anonymer die Wohngegend, desto eher wird eingebrochen. Allerdings schlagen Banden mittlerweile auch tagsüber in Einfamilienhaus-Siedlungen zu, da sie sehr schnell agieren. Somit sinkt das Risiko, entdeckt zu werden. Einbruchsbanden arbeiten im Team: Eine Person hält Wache, einige Täter sind im Haus tätig und ein Fahrer wartet im Wagen zum Abtransport der Sachen. Ein Hehler verkauft schließlich das Diebesgut, meist ins Ausland. 

Zahlen und Orte 

Etwa alle vier Minuten steigen Einbrecher in Deutschland in ein Haus oder eine Wohnung ein. In 38,5 Prozent der Fälle ist es im Jahr 2011 bei dem Versuch geblieben, denn die Häuser waren gut genug gesichert oder die Einbrecher wurden gestört. Bei den über 80.000 vollendeten Einbrüchen entstand 2011 ein Gesamtschaden von fast 370 Millionen Euro. Besonders betroffen von Einbruchdiebstählen ist die Bundeshauptstadt. Berlin ist für osteuropäische Einbrecher besonders attraktiv, weil die Stadt groß, unübersichtlich und anonym ist und nah an der Grenze zu Osteuropa liegt. Das erleichtere die Flucht. Aber auch das Ruhrgebiet ist für Einbrecherbanden geeignet, weil sie über das dichte Autobahnnetz schnell verschwinden zu können. 

Tat und Strafe 

Die Aufklärungsquote bei Einbruchsdiebstahl lag in Deutschland 2011 bei 16,2 Prozent. Weil es sich nach Paragraph 243 StGB um einen besonders schweren Fall von Diebstahl handelt, kann er mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren bestraft werden. Besonders schwerer Diebstahl liegt zum Beispiel dann vor, wenn dazu in ein Gebäude eingebrochen wird oder eine Sache entwendet wird, die sich in einem verschlossenen Behältnis wie einem Safe befindet. 

Zurück