Überfall-/Einbruchmeldeanlage

Den Einbrecher stellen, bevor Schaden entstanden ist – das ist das Ziel moderner Sicherheitstechnik im Einbruchschutz. Vor allem für Gewerbetreibende lohnt sich der Einbau einer ÜMA/EMA, die einen geplanten Einbruch frühzeitig erkennen kann.

Definition

„Überfallmeldeanlage“ (abgekürzt „ÜMA“) und „Einbruchmeldeanlage“ (abgekürzt „EMA“) sind Fachausdrücke für eine elektronische Alarmanlage, die im Fall eines Einbruchs automatisch Sicherheitskräfte wie Wach- und Sicherheitsunternehmen oder die Polizei alarmiert. Während EMA der Erkennung und Meldung von Einbrüchen dienen (in der Regel ohne Opferbeteiligung), dienen ÜMA der manuellen Auslösung eines Überfallalarms durch das Opfer während oder nach einem Überfall. Der Anspruch einer guten Einbruchmeldeanlage ist, den Alarm auszulösen, bevor Einbrecher die mechanischen Sicherungseinrichtungen überwunden haben. Ein Überfallalarm sollte immer als „stiller Alarm“ übertragen werden. Um einen Einbruchsversuch frühzeitig erkennen zu können, sollten ÜMA/EMA stets „auf Öffnen“ überwacht werden. Dann meldet die Anlage umgehend jedes unberechtigte Öffnen. Man unterscheidet außerdem zwischen der so genannten „Außenhautüberwachung“ und der „Fallenüberwachung“. Bei der Außenhautüberwachung werden alle sicherungsrelevanten äußeren Zugänge wie Türen und Fenster überwacht. Die Fallenüberwachung hingegen sichert die Bereiche, zu denen sich ein Täter mit großer Wahrscheinlichkeit Zugang verschaffen wird.

Überlegungen vor dem Einbau einer ÜMA/EMA

  • Eine EMA/ÜMA macht nur Sinn, wenn gleichzeitig auch mechanische Sicherungsvorkehrungen getroffen werden.
  • Es sollte die für das Objekt am besten geeignete Überwachungsart – Außenhautüberwachung, Fallenüberwachung oder beides kombiniert – gewählt werden. Welche dies ist, kann zusammen mit einer kriminalpolizeilichen Beratungsstelle und dem Sachversicherer erarbeitet werden.
  • Es ist ratsam, ein detailliertes Sicherungskonzept mit einem Fachberater der Polizei oder einem Sicherheitsunternehmen zu erstellen.
  • Die Planung und der Einbau müssen bei einer VdS-anerkannten EMA über einen VdS-zertifizierten Errichter  erfolgen. 
  • Es sollte auf die „Zwangsläufigkeit“ der Anlage geachtet werden. Das bedeutet, dass die Anlage nur über eine Schalteinrichtung mit hoher Sabotagesicherheit scharf geschaltet werden kann, nachdem alle Türen mechanisch verriegelt wurden. Dies ist bei einer VdS-zertifizierten EMA in jedem Fall gegeben.
  • Die Geräteauswahl, Installation und Wartung sollten nach den Normen DIN EN 50130, 50131, 50136 und DIN VDE 0833 (Teil 1 und 3) und den Richtlinien VdS 2311 erfolgen.
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