Polizeipräsidium

Als Polizeipräsidium (PP) wird eine staatliche, übergeordnete Polizeibehörde mit Lenk- und Leitungsfunktion für verschiedene Großverbände innerhalb der Landespolizeien bezeichnet.

Organisation und Aufgaben 

In der Regel ist das Polizeipräsidium unmittelbar dem zuständigen Landes- bzw. Innenministerium untergeordnet. Leiter ist jeweils der Polizeipräsident, stellvertretender Leiter der Polizeivizepräsident oder ein anderer Beamter des höheren Dienstes. Neben den typischen polizeilichen Tätigkeiten wie Lageerhebung, Analyse und Koordination der Dienststellen gehören vor allem Verwaltungstätigkeiten wie Organisation, Ablaufplanung, Personalwesen und Haushaltswesen zu den Aufgaben eines Polizeipräsidiums. Die genaue Organisation ist in jedem Bundesland leicht unterschiedlich geregelt. So sind Polizeipräsidien in manchen Ländern (z. B. Brandenburg) in einzelne Polizeidirektionen unterteilt, während in Baden-Württemberg und Bayern Polizeipräsidien anstelle von Polizeidirektionen eingerichtet wurden. In Berlin trägt das Polizeipräsidium noch heute die aus dem 19. Jahrhundert stammende Bezeichnung „Der Polizeipräsident in Berlin“. 

Öffentlichkeitsarbeit 

Die Öffentlichkeitsarbeit der Polizeipräsidien hat als Schnittstelle zwischen Polizei und Bevölkerung eine wichtige Funktion. Wird im Fernsehen ein Polizeibericht über ein aktuelles Unglück oder Verbrechen ausgestrahlt, ist in der Regel ein Pressesprecher des örtlichen Polizeipräsidiums im Bild. Viele Pressestellen gewährleisten eine durchgehende Erreichbarkeit rund um die Uhr sowie eine Betreuung der Medienvertreter an Tat- oder Unfallorten vor Ort. Neben der einsatzbegleitenden Pressearbeit umfasst die Öffentlichkeitsarbeit Tätigkeiten wie die Präsenz bei Veranstaltungen, die Aufklärungsarbeit im Kinder- und Jugendbereich, das Erstellen von PR-Materialien (Flyer, Plakate, Informationsmaterialien) sowie die Klärung von Journalistenanfragen und Interviewwünschen. 

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