Personenschutz

Personenschutz dient der Sicherheit einer oder mehrerer Personen und der Abwehr von gewalttätigen Übergriffen auf sie. Es gibt sowohl staatliche als auch private Personenschützer.

Zuständigkeiten und Gefährdungslagen 

Beschützt werden in der Regel Personen des öffentlichen Lebens, aber auch solche, die durch bestimmte Umstände in Gefahr sind, etwa Opfer organisierter Kriminalität oder Zeugen. Es gibt staatliche und private Personenschützer. Rockstars und Schauspieler müssen zum Beispiel private Sicherheitsfirmen engagieren. Bestimmte Politiker sowie Botschafter erhalten staatlichen Schutz von Personenschützern des Bundeskriminalamts, der Landeskriminalämter oder des lokalen Polizeipräsidiums. Personenschützer gibt es auch bei der Bundeswehr. Wie gefährdet eine Person ist und welche Schutzmaßnahmen ergriffen werden, legt der Staatsschutz fest. Die Gefährdungslagen reichen von 1 (mit einem Anschlag wird gerechnet) bis 3 (eine Gefährdung ist nicht auszuschließen). 

Arbeitsweise von Personenschützern 

Um die Sicherheit einer Schutzperson zu gewährleisten, schirmen die Personenschützer sie nicht nur in der Öffentlichkeit ab. Auch taktische Maßnahmen wie die Feststellung und Überwachung von Gefährdungspunkten, die Wegstrecken- und Luftaufklärung oder die Beratung bei der technischen Sicherung von Wohn- oder Dienstgebäuden gehören zu ihren Aufgaben. 

Staatlicher Personenschutz 

Für den Personenschutz in Deutschland sind hauptsächlich die Länderpolizeibehörden zuständig. Der Bund hat nur für einen gesetzlich eng umgrenzten Personenkreis eine sonderpolizeiliche Zuständigkeit. So ist der Schutz der Mitglieder der Verfassungsorgane des Bundes eine Aufgabe des BKA. Dessen Abteilung Sicherungsgruppe (SG) garantiert den Personenschutz für den Bundespräsidenten, Mitglieder des Bundestages und des Bundesrates, des Bundesverfassungsgerichts und der Bundesregierung sowie ihrer ausländischen Gäste. Auch den Innenschutz der Dienst- und Wohnsitze sowie Aufenthaltsräume des Bundespräsidenten, der Mitglieder der Bundesregierung und ihrer ausländischen Gäste übernimmt die SG. Der Personenschutz im Ausland gehört ebenfalls zur Aufgabe der Bundespolizei – etwa die Sicherung von Botschaftsgelände sowie die Sicherheit deutscher Botschafter in Krisengebieten wie im Irak und in Afghanistan. Da das Bundeskriminalamt den Personenschutz nicht komplett mit eigenem Personal umsetzen kann, werden auch Beamte des mittleren Polizeivollzugsdienstes von der Bundespolizei zum Bundeskriminalamt abgeordnet. Das betraf im Jahr 2010 über 200 Beamte beziehungsweise rund 40 Prozent des Personals der Abteilung SG. 

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