Entführung

Unter einer Entführung versteht man das rechtswidrige Wegführen von Einzelpersonen, Gruppen oder Dingen an einen unbekannten Ort ohne Einwilligung der betroffenen Person. Eine Entführung ist in jedem Fall ein Verbrechen.

Entführungsdelikte 

Entführungen sind mit oder ohne Gewalt möglich, geschehen aber grundsätzlich unter Zwang, d. h. ohne Einverständnis des Opfers. Im deutschen Strafrecht werden die Straftaten 

  • Menschenraub und erpresserischer Menschenraub (z. B. Sklaverei) 
  • Geiselnahme 
  • Entziehung Minderjähriger und 
  • Verschleppung 

unter dem Begriff „Entführungsdelikte“ zusammengefasst. Sie alle zählen zum allgemeinen Delikt der Freiheitsberaubung. Während das Opfer bei einer Geiselnahme in der Regel durch Zufall ausgesucht wird, wird es bei einer Entführung bewusst ausgewählt. Außerdem ist der Aufenthaltsort des Opfers (anders als bei einer Geiselnahme) der Polizei und Öffentlichkeit unbekannt. Entführungen werden vom Täter oft über einen längeren Zeitraum geplant. 

Ziele und Motive 

Das häufigste Ziel von Entführungen ist die Forderung von Lösegeld an unmittelbare Verwandte des Opfers. Aber auch politische Forderungen an die Regierung wie etwa die Abschaffung eines bestimmten Gesetzes sind beliebte Tätermotive. Bei Kindesentführungen spielen außerdem oft sexuell motivierte Absichten des Täters und sexueller Missbrauch eine Rolle. Auch Kombinationen aus mehreren Motiven können vorkommen. 

Folgen für Opfer 

Neben den körperlichen Folgen nach gewaltsamen Entführungen oder Missbrauch sind vor allem die psychischen Folgen für die Opfer belastend – häufig ein Leben lang. Viele Opfer sind nach ihrer Freilassung traumatisiert und müssen therapeutische Hilfe in Anspruch nehmen. Hin und wieder (vor allem bei länger andauernden Entführungen) kann es zum sogenannten „Stockholm-Syndrom“ kommen: Das Opfer entwickelt Sympathie für den Täter und/oder baut eine emotionale Bindung zu ihm auf, die der Polizei während der Entführung erschwert, das Opfer aus der Gewalt des Täters zu befreien. Nach einer Freilassung kann das Stockholm-Syndrom bewirken, dass Opfer gegenüber ihren Tätern keinen Hass empfinden. 

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