Statistik und Wirklichkeit
Die jährlich vom Bundeskriminalamt herausgegebene Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) gibt keine Auskunft über die tatsächlich in Deutschland begangenen Straftaten. Der Grund dafür ist die Erfassung: Es gehen nur solche Taten und die mit Strafe bedrohten Versuche in die Statistik ein, die der Polizei bekannt sind. Viele Straftaten werden jedoch nicht gemeldet beziehungsweise angezeigt und fließen so auch nicht in die Statistik ein: Die Zahl nicht gemeldeter Taten wird als „Dunkelziffer“ bezeichnet. Die Kriminalstatistik bezieht sich ausschließlich auf das „Hellfeld“ amtlich registrierter Vorgänge und somit nur auf einen kleinen Ausschnitt der tatsächlich begangenen Kriminalität.
Den Begriff „Dunkelziffer“ führte der japanische Staatsanwalt Shigema Oba 1908 in die Kriminalstatistik ein. Er unterschied mit den Begriffen „dark number“ (Dunkelzahl) und „light number“ unbekannte von bekannten Straftaten.
Ausmaß des Dunkelfelds
Wie hoch die Dunkelziffer ist, hängt unter anderem von der Art des Deliktes ab. Das Dunkelfeld wird von unterschiedlichen Variablen beeinflusst und kann sich mit der Zeit auch ändern. Folgende Einflussfaktoren können sich auf die Entwicklung der Zahlen in der PKS auswirken:
- Anzeigeverhalten
- Polizeikontrollen
- Änderung der statistischen Erfassung
- Änderungen im Strafrecht
- Änderung der Kriminalität
Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Delikt auch bei der Polizei angezeigt wird, hängt sehr von Art und Schwere des Delikts sowie von Täter- und Opfermerkmalen ab. In den meisten Fällen wird nur ein Teil der Straftaten zur Anzeige gebracht. Die Anzeigequote bei Fällen des persönlichen Diebstahls liegt bei rund 43 Prozent, bei Raub liegt sie bei etwa 36 Prozent. Auch bei Kindesmissbrauch oder -misshandlung, sexueller Gewalt und Gewalt gegen Schwule, Lesben und Transgender wird von einer hohen Dunkelziffer ausgegangen, da viele Taten aus den unterschiedlichsten Gründen nicht angezeigt werden und so verborgen bleiben. Der Umfang von Polizeikontrollen wirkt sich ebenfalls auf die Dunkelziffer aus: Rauschgiftdelikte werden zum Beispiel eher nicht von Bürgern angezeigt, sondern kommen durch Polizeikontrollen ans Licht. Wird viel kontrolliert, werden auch viele Taten aufgedeckt und entsprechend hohe Fallzahlen fließen in die Kriminalstatistik ein. Einen Einfluss auf die Dunkelziffer haben auch Änderungen bei Zählregeln in der Statistik und Änderung des Strafrechts, zum Beispiel die Neufassung des Tatbestandes der Vergewaltigung in den 1990er Jahren mit der Strafbarkeit der Vergewaltigung in der Ehe.
Dunkelfeldforschung
Zwar gibt es keine exakte Aufklärung der Dunkelziffer, aber anhand empirischer Daten durch repräsentative Befragungen kann die Dunkelziffer grob eingeschätzt werden. Bereits seit den 1970er Jahren hat das Bundeskriminalamt durch entsprechende Projekte wichtige Beiträge zur Entwicklung der Dunkelfeldforschung geleistet. Die Durchführung einer eigenen bundesweiten Dunkelfelduntersuchung wird laut Bundeskriminalamt seit mehreren Jahren angestrebt.