Pressefreiheit

Die Pressefreiheit bezeichnet das Recht der Medien und Journalisten von Print-, Hörfunk- und Online-Medien auf freie Ausübung ihrer Tätigkeit und das unzensierte Veröffentlichen von Informationen und Meinungen.

Gründe für eine freie Presse 

Die Presse erfüllt eine öffentliche Aufgabe: Sie soll Nachrichten beschaffen und verbreiten, Stellung nehmen und Kritik üben, an der Meinungsbildung mitwirken und einen Beitrag zur Bildung leisten. Das ist in den Landespressegesetzen festgelegt. Um dies als Korrektiv der Politik und so genannte „vierte Säule“ im Staat – neben Gesetzgebung (Legislative), ausführender Gewalt (Exekutive) und Rechtsprechung (Judikative) – auch tun zu können, bedarf es der Pressefreiheit. Sie unterscheidet nicht zwischen seriösen und Boulevard-Medien. Die Pressefreiheit bewirkt unter anderem, dass Informanten geschützt und Redaktionsgeheimnisse gewahrt werden. Journalisten verfügen über das so genannte Zeugnisverweigerungsrecht und müssen gegenüber Gerichten ihre Quellen in der Regel nicht preisgeben. Zudem gilt für die Räume von Redaktionen ein Durchsuchungs- und Beschlagnahmungsverbot (§97 StPO). Größtmögliche Freiheit sollen auch die Tatsachen gewährleisten, dass der Zugang zum Journalistenberuf nicht staatlich reglementiert ist und die Gründung von Verlagen keiner Zulassung bedarf. 

Rechtliche Grundlage 

Die Freiheit der Presse ist im Deutschen Grundgesetz verankert. Im Artikel 5 heißt es: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“ Dies war vor allem im Nationalsozialismus anders: Hier gab es eine Gleichschaltung der Presse. Die Pressefreiheit wurde in der Bundesrepublik nach deren Gründung 1949 auch rechtlich verankert. Die Stellung der Medien ist heute neben Artikel 5 des Grundgesetzes und den Landespressegesetzen auch in den Rundfunkgesetzen und -staatsverträgen sowie in den Landesmedien- und Telemediengesetzen geregelt. Die Prozessordnungen enthalten ebenfalls Regeln für die journalistische Arbeit. 

Im Jahr 2012 sind laut der Bundeszentrale für politische Bildung 120 Journalisten bei der Ausübung ihres Berufes getötet worden. Von Januar bis Ende Juli 2013 sind laut „Reporter ohne Grenzen“ 27 Journalisten sowie elf Online-Aktivisten und Bürgerjournalisten getötet worden sowie 339 Journalisten und Online-Aktivisten inhaftiert worden. 

Länder-Ranking der Pressefreiheit 

Der „Tag der Pressefreiheit“ soll jährlich am 3. Mai an die Repression von Journalisten erinnern, die in vielen Ländern immer noch besteht. Laut eines im Januar 2013 veröffentlichten Rankings des Vereins „Reporter ohne Grenzen“ ist es in Eritrea, Nordkorea und Turkmenistan am schlechtesten um die Pressefreiheit bestellt. Best-Practice-Beispiele sind Finnland, die Niederlande und Norwegen. Deutschland liegt auf Rang 17 von 179. Gründe dafür sind die immer geringer werdende Zahl der deutschen Presseorgane (Pressekonzentration), weniger eigene Vollredaktionen und die problematische finanzielle Situation (Renditedruck) der Presse. Dem gegenüber steht ein finanziell gut ausgestatteter PR-Bereich, der Themen lanciert. Zudem gelangen Journalisten oft nur schwer und gegen Gebühr an Informationen von Behörden. Fünf Bundesländer haben nach wie vor keine eigenen Informationsfreiheitsgesetze verabschiedet. Hinzu kommen Diskussionen um ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung auf Bundesebene, das den Schutz journalistischer Quellen bedrohen und potenzielle Informanten abschrecken könnte. 

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