Betrug

„Betrug“ ist ein Vermögensdelikt im Strafrecht, bei dem der Täter das Opfer in der Absicht täuscht, sich rechtswidrig zu bereichern und dem Betrogenen somit einen materiellen Schaden zufügt.

 Rechtsgrundlage und Strafen 

 Wer andere gezielt täuscht, um sich dadurch rechtswidrig an ihnen zu bereichern, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Auch der bloße Betrugsversuch ist strafbar. Festgeschrieben ist das im Paragraphen 263 Strafgesetzbuch (StGB).

In besonders schweren Betrugsfällen können Freiheitsstrafen bis zu zehn Jahren verhängt werden. Ein besonders schwerer Betrug liegt in folgenden Fällen vor: 

  • Der Täter handelt gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande. 
  • Der Betrug führt zu einem sehr hohen Vermögensverlust und wird in der Absicht begangen, eine große Zahl von Menschen um ihre Vermögenswerte zu bringen. 
  • Durch den Betrug wird eine Person in wirtschaftliche Not gebracht. 
  • Der Betrüger missbraucht seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger. 
  • Es wird ein Versicherungsfall vorgetäuscht, indem eine Sache von bedeutendem Wert in Brand gesetzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört wird oder indem ein Schiff zum Sinken oder Stranden gebracht wird. 

 Im Unterschied zum Diebstahl wird beim Betrug nicht das Wegnehmen einer Sache gegen den Willen des Inhabers angestrebt, sondern durch eine Täuschung das Weggeben der Sache erschlichen. 

 Betrugsformen 

 Betrügereien kommen in den verschiedensten Lebensbereichen vor. Sie reichen von Zechprellerei und Schwarzfahren, über Waren- und Tankbetrug bis hin zu Kunstfälschungen, Leistungs-, Subventions- und Versicherungsbetrug. Besondere Betrugsformen sind: 

  • Computerbetrug (wie das Auslesen von ec-Karten am Geldautomaten oder die Manipulation von Buchungsprogrammen, sodass Teile der Abbuchungen von Bankkunden auf dem eigenen Konto landen.) 
  • Erschleichung von Leistungen (wie beim Schwarzfahren in Bussen und Bahnen) 
  • Versicherungsbetrug (mutwilliges Verursachen von Schäden oder Erfinden von fingierten Schäden, um eine Leistung von der Versicherung zu erhalten) 
  • Trickbetrug (wie zum Beispiel der Enkeltrick) 
  • Wirtschaftsbetrug (wie Skimming, Kreditkarten-, Subventions- oder Kapitalanlagebetrug, also dem Vortäuschen einer gewinnträchtigen Anlage am Kapitalmarkt, zudem die Angabe falscher Informationen im Kreditantrag sowie rechtswidrige Preisabsprachen von Unternehmen bei Ausschreibungen) 
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