Subventionsbetrug

Die steigenden Fälle von Wirtschaftskriminalität verursachen jährlich Schäden in Milliardenhöhe. Weit verbreitet ist der so genannte Subventionsbetrug – ein Delikt, das Behörden und Steuerzahler gleichermaßen belastet.

Missbrauch öffentlicher Gelder

Unter Subventionsbetrug versteht man die vorsätzliche oder leichtfertige Täuschungshandlung eines Unternehmens in Form von zweckwidriger Verwendung finanzieller staatlicher Zuschüsse („Fördermittel“). Eine Rückzahlung der unrechtmäßig erlangten Gelder scheitert oft an der Insolvenz des jeweiligen Betriebes. In Deutschland wird Subventionsbetrug mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe geahndet – in besonders schweren Fällen mit einer Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren. Anfang 2012 sorgte beispielsweise der „Millionen-Subventionsbetrug“ des Hoteliers Axel Hilpert für Schlagzeilen. Dieser hatte die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) betrogen, indem er die Baukosten für seine Hotelanlage durch fingierte Rechnungen in die Höhe trieb und sich dadurch eine Förderung von mehr als neun Millionen Euro erschlich. Das Landgericht Potsdam verurteilte ihn zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und acht Monaten.

Subventionsbetrug ist in Deutschland in § 264 des Strafgesetzbuches geregelt.

Praxisbeispiele

  • Die Täter haben zwar Anspruch auf Subventionszahlungen, machen aber falsche Angaben zur Berechnung der getätigten Investitionen.
  • Die erlangten Gelder werden für andere als die ursprünglich angegebenen Zwecke verwendet (z. B. für Neuinvestitionen statt für geförderte Sanierungen)
  • Unternehmer heben bereits geschlossene Verträge wieder auf, um diese später neu abzuschließen.
  • Ist die Gewährung von Fördermitteln zeitlich befristet, versuchen Unternehmer durch Rückdatierungen von Verträgen einen Anspruch auf Subventionen durchzusetzen.

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