Anwalt

Ein Anwalt berät Privatpersonen, Behörden oder den Staat in allen Rechtsangelegenheiten und vertritt das Interesse seines jeweiligen Mandanten, wenn nötig, vor Gericht.

Der Beruf 

Der Beruf des Anwalts zählt (wie der des Arztes oder Steuerberaters) zu den freien Berufen. Anwälte erbringen auf Grundlage ihrer besonderen beruflichen Qualifikation persönliche, eigenverantwortliche Dienstleistungen im Interesse ihrer Auftraggeber (Mandanten). Wer als Anwalt zugelassen werden will, muss das 1. und 2. juristische Staatsexamen nachweisen können. Im engeren Sinne unterscheidet man zwischen 

  • Rechtsanwalt: Vertreter „natürlicher“ (Privatpersonen) oder juristischer Personen (etwa von Vereinen, GmbHs oder AGs) 
  • Staatsanwalt: Vertreter des Staats bzw. Rechtsgebers und 
  • Patentanwalt: Vertreter im gewerblichen Rechtsschutz (geistiges Eigentum, Patente) Im weiteren Sinne unterscheidet man außerdem zwischen 
  • Amtsanwalt: Beamter in einer Sonderlaufbahn des gehobenen Justizdienstes, der bestimmte Aufgaben eines Staatsanwalts wahrnimmt 
  • Fachanwalt: Rechtsanwalt mit besonderen Kenntnissen auf einem bestimmten Rechtsgebiet (z. B. Erbrecht oder Sozialrecht) und 
  • Anwaltsnotar: Notar, der zugleich als Rechtsanwalt zugelassen ist 

Aufgaben (Rechtsanwalt) 

Die Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) nennt in § 1 Absatz 3 folgende Aufgaben des Rechtsanwalts: „...seine Mandanten vor Rechtsverlusten zu schützen, rechtsgestaltend, konfliktvermeidend und streitschlichtend zu begleiten, vor Fehlentscheidungen der Gerichte und Behörden zu bewahren und gegen verfassungswidrige Beeinträchtigung und staatliche Machtüberschreitung zu sichern.“ 

Verhältnis Rechtsanwalt – Mandant 

In Deutschland hat jeder das Recht, sich in rechtlichen Dingen anwaltlich vertreten zu lassen. Zwischen Rechtsanwalt und seinem Mandanten besteht grundsätzlich ein Dienstvertrag. Doch auch das gegenseitige Vertrauensverhältnis spielt eine wichtige Rolle, da der Rechtsanwalt in einem Strafprozess als persönlicher Verteidiger für seinen Mandanten eintritt. Ein Rechtsanwalt ist in der Regel nicht verpflichtet, eine Sache zu übernehmen – einen Auftrag, den er nicht behandeln will, muss er unverzüglich ablehnen. Als Pflichtverteidiger bezeichnet man notwendige Verteidiger, die einem Beschuldigten durch das Gericht zugewiesen werden, sofern dieser noch über keinen von ihm selbst gewählten Verteidiger verfügt. 

Den passenden Anwalt finden 

Im Netz können Sie u. a. auf anwalt.de oder anwaltsuche.de gezielt und vor Ort nach auf Ihr Anliegen spezialisierten Rechts- und Fachanwälten suchen. 

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