Begriffsverwendung
Der Ausdruck „Strafe“ wird sowohl in Theologie und Philosophie als auch in den Erziehungs- und Sozialwissenschaften sowie in der Rechtswissenschaft verwendet. Ziele der Strafe sind:
- Abschreckung
- Prävention
- Änderung des Täterverhaltens
- Vergeltung
- Schutz der Grundwerte
- Erhaltung des Rechtsfriedens
Die „Strafe“ im Strafrecht
Eine Strafe im Sinne des Strafrechts ist nach einer vorherrschenden Definition ein Übel, das dem Täter wegen seines rechtswidrigen, schuldhaften und strafbaren Verhaltens als Vergeltung für begangenes Unrecht auferlegt wird. Die Kriminalstrafe ist mit einer bewussten Missbilligung der Tat und des Täters verbunden, womit sie sich von anderen Sanktionen der Rechtsordnung unterscheidet. Eine verfassungsrechtliche Strafe darf nur von einem Richter beziehungsweise einem Gericht verhängt werden. Wie hoch sie ausfällt, bemisst das Gericht nach der Schwere der Schuld, aufgrund der Tatumstände, der Täterpersönlichkeit sowie von Vorstrafen.
Formen von Strafe
Hauptstrafen/Kriminalstrafen:
- Freiheitsstrafe
- Geldstrafe
- Jugendstrafe
- Vermögensstrafe
- Todesstrafe
- Körperstrafe
Bestimmte Formen der Bestrafung sind laut geltendem Recht nicht zulässig. Dazu zählen in Deutschland Leibesstrafen wie Züchtigung oder Verstümmelung. Die Todesstrafe wurde in Westdeutschland 1949 abgeschafft (Art. 102 GG), 1987 offiziell auch in der DDR. In Europa verpflichtet das 2003 in Kraft getretene Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention die Staaten des Europarats, die es unterzeichnet und ratifiziert haben, zur vollständigen Abschaffung der Todessstrafe.
Nebenstrafen:
- Einziehung/Beschlagnahmung
- Fahrverbot
- Aberkennung von Rechten (wie etwa dem Wahlrecht)
Das Strafmaß
Bei der Höhe einer Strafe spielen verschiedene Faktoren eine Rolle:
- Vorsatz, Fahrlässigkeit, Notwehr
- aktive Tat oder Unterlassung
- Tatversuch oder -vollendung
- Täter oder Teilnehmer
- Strafmündigkeit und Schuldfähigkeit