Haft

Unter Haft versteht man eine Freiheitsstrafe in Folge eines Haftbefehls durch einen Richter. Haftstrafen dienen zum einen der Sühne des Täters und zum anderen dem Schutz der Allgemeinheit.

Strafhaft 

Spricht man im Volksmund von „Haft“, verbirgt sich dahinter in der Regel die allgemeine Strafhaft, die ein Täter im Anschluss an seine Verhaftung verbüßen muss. Ein Haftbefehl wird entweder im Rahmen einer Untersuchungshaft oder bei verurteilten Straftätern zum Antritt ihrer Strafhaft erlassen und immer schriftlich beim zuständigen Richter ausgestellt. Die Haftstrafe wird in einer Justizvollzugsanstalt abgeleistet. Nur der Vollzug des Jugendarrestes erfolgt in speziellen Jugendarrestanstalten. Man unterscheidet zwischen Einzelhaft und Gemeinschaftshaft. Gefangene in Einzelhaft sind sowohl tagsüber als auch nachts allein in einer Zelle. Zu bestimmten Anlässen (Arbeit, Unterricht, Gottesdienst etc.) können sie mit anderen Gefangenen zusammengebracht werden. Gefangene in Gemeinschaftshaft teilen sich eine Gefängniszelle mit mehreren Inhaftierten. 

Andere Haftformen 

Neben der allgemeinen Strafhaft existieren weitere Haftformen: 

  • Untersuchungshaft („U-Haft“): Ist ein Strafverfahren noch nicht abgeschlossen, kann der dringend Tatverdächtige in die Untersuchungshaft genommen werden. Die U-Haft darf normalerweise nicht über einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten angeordnet werden. 
  • Zwangshaft / Erzwingungshaft: Die Zwangshaft kann verhängt werden, wenn bestimmte Handlungen (z. B. eine Auskunft, Zeugenaussage oder die Herausgabe von Beweismitteln) erzwungen werden sollen. Auch diese Haft darf sechs Monate nicht überschreiten. 
  • Ordnungshaft: Die Ordnungshaft kann gegen Störer verhängt werden, die gegen gerichtliche Anordnungen verstoßen, eine gerichtliche Verhandlung stören, ihren Eid verweigern oder nicht zum Prozess erscheinen. Die Ordnungshaft dauert mindestens einen Tag und kann bei einer Mehrzahl von Verstößen bis zu zwei Jahre dauern. 
  • Auslieferungshaft: Flüchtige Straftäter, die sich in Deutschland befinden, müssen der Justiz ihres jeweiligen Heimatlandes ausgeliefert werden. 
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