Prostitution

Prostitution bedeutet, dass jemand gegen Bezahlung sexuelle Handlungen vornimmt. Wird jemand zur Prostitution gezwungen, spricht man von Zwangsprostitution.

Rechtslage 

Deutschland hat im europäischen Vergleich eine liberale Gesetzgebung für den Bereich Prostitution. So ist in Deutschland Prostitution seit dem Jahr 2002 legal. Die Rechtsverhältnisse von Prostituierten sind seitdem im Prostitutionsgesetz (PrstG) geregelt. In den meisten Städten und Kommunen in Deutschland darf der Prostitution nur in bestimmten Gebieten, den so genannten „Sperrbezirken“, nachgegangen werden, in manchen Kommunen ist Prostitution auch ganz verboten. Die Entscheidung darüber liegt bei den Kommunen selbst. In vielen anderen europäischen Ländern ist Prostitution verboten (wie beispielsweise in Schweden, Norwegen, der Ukraine, Weißrussland, Slowenien oder Kroatien) bzw. zum Teil verboten (beispielsweise die organisierte Prostitution in Bordellen), so etwa in Großbritannien, Frankreich, Polen, Italien, Spanien oder Portugal. 

Zwangsprostitution und Menschenhandel 

Zwangsprostitution fällt rechtlich in den Bereich des Menschenhandels. Menschenhandel „mit dem Zweck der sexuellen Ausbeutung“ ist nach Paragraf 232 Strafgesetzbuch (StGB) illegal und somit strafbar. Bei der Zwangsprostitution wird die Hilflosigkeit oder die Zwangslage von Personen – in der Regel Frauen oder Kinder – oft unter Anwendung von körperlicher oder psychischer Gewalt ausgenutzt. 

Pro und Contra der Legalisierung 

Das Thema Prostitution wird nach wie vor kontrovers diskutiert. Gegner der Legalisierung von Prostitution führen als Gründe häufig 

  • die mögliche Zunahme von Menschenhandel und Zwangsprostitution durch Missbrauch der liberalen Gesetzgebung, 
  • die mögliche Ausbreitung von Geschlechtskrankheiten, 
  • die Missachtung der Menschenwürde (der Mensch als „käufliche Ware“) an. 

Befürworter des liberalen Umgangs mit Prostitution möchten Prostitution entkriminalisieren und als anerkannten Beruf etablieren, um somit einer Ausbeutung rechtlich entgegenzuwirken. 

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